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   LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22   

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https://dejure.org/2022,36843
LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22 (https://dejure.org/2022,36843)
LG Lübeck, Entscheidung vom 15.02.2022 - 6 Qs 1/22 (https://dejure.org/2022,36843)
LG Lübeck, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 6 Qs 1/22 (https://dejure.org/2022,36843)
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  • OLG Koblenz, 30.11.2021 - 2 Ws 682/21

    Ordnungsgemäße Antragsschrift im selbstständigen Einziehungsverfahren Fehlender

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22
    Ein rechtswirksamer Antrag ist eine von Amts wegen zu beachtende Verfahrensvoraussetzung (BGH, Beschluss vom 6.1.2021 - 5 StR 454/20; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.1973 - 1 Ws 177/73).

    Der Verweis im Antrag vom 10.9.2021 auf den Inhalt der Anklageschrift bzw. des wesentlichen Ergebnisses der Anklageschrift vom 18.6.2021 kann die gemäß § 435 Abs. 2 S. 2 StPO notwendige, gesonderte Darstellung der individuellen, die Zulässigkeit des selbständigen Einziehungsverfahrens im Einzelfall begründenden Tatsachen nicht ersetzen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21).

    Das Fehlen einer wirksamen Antragsschrift stellt ein in der sofortigen Beschwerde für diesen Instanzenzug nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 206a Abs. 1 StPO führt (BGH, Beschluss vom 16.8.2017 - 2 StR 199/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21; Meyer-Goßner/ Schmitt , 64. Aufl. 2021, § 260 Rn. 45, 48, Einl. Rn. 143a).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1973 - 1 Ws 177/73

    Sofortige Beschwerde gegen die entschädigungslose Einziehung gem. § 73 StGB eines

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22
    Ein rechtswirksamer Antrag ist eine von Amts wegen zu beachtende Verfahrensvoraussetzung (BGH, Beschluss vom 6.1.2021 - 5 StR 454/20; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.1973 - 1 Ws 177/73).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 118/16

    Einziehung (Voraussetzungen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Einziehung von

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22
    Im Übrigen wurden keine Tatsachen ermittelt, die die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung notwendige Gesamtwürdigung aller Umstände - insbesondere den für die Beurteilung der Schwere des mit einer Einziehung verbundenen Eingriffs zu beachtenden objektiven Wert des LKW - möglich machten (hierzu BGH, Beschluss vom 11.5.2016 - 1 StR 118/16).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98

    Einziehung eines PKWs

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22
    Nur in diesem Fall würde sich der Antrag vom 10.9.2021 insoweit gegen den richtigen Betroffenen richten, da es für die Frage der Einziehung - und damit für die zutreffende Bestimmung des Einziehungsbetroffenen - grundsätzlich auf die formale Rechtsposition des Adressaten in Bezug auf den Einziehungsgegenstand und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem bestimmten Vermögen ankommt (BGH, Urteil vom 27.8.1998 - 4 StR 307/98 Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 17.9.2009 - 1 Ws 449/09 Rn. 6).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17

    Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22
    Das Fehlen einer wirksamen Antragsschrift stellt ein in der sofortigen Beschwerde für diesen Instanzenzug nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 206a Abs. 1 StPO führt (BGH, Beschluss vom 16.8.2017 - 2 StR 199/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21; Meyer-Goßner/ Schmitt , 64. Aufl. 2021, § 260 Rn. 45, 48, Einl. Rn. 143a).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 7 Ws 49/20

    Selbstständiges Einziehungsverfahren: Verfahrensvoraussetzung der Unmöglichkeit

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22
    Die Unmöglichkeit eines subjektiven Verfahrens ist Prozessvoraussetzung des selbstständigen Einziehungsverfahrens, die von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen und bei deren Fehlen das Verfahren einzustellen ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.7.2020 - 7 Ws 49/20 Rn. 13).
  • OLG Celle, 17.09.2009 - 1 Ws 449/09

    Einziehung von Forderungen; Maßgeblichkeit der formalen Rechtsposition des

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22
    Nur in diesem Fall würde sich der Antrag vom 10.9.2021 insoweit gegen den richtigen Betroffenen richten, da es für die Frage der Einziehung - und damit für die zutreffende Bestimmung des Einziehungsbetroffenen - grundsätzlich auf die formale Rechtsposition des Adressaten in Bezug auf den Einziehungsgegenstand und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem bestimmten Vermögen ankommt (BGH, Urteil vom 27.8.1998 - 4 StR 307/98 Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 17.9.2009 - 1 Ws 449/09 Rn. 6).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 454/20

    Verwerfung einer Revision; Aufhebung einer Einziehungsanordnung mangels

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22
    Ein rechtswirksamer Antrag ist eine von Amts wegen zu beachtende Verfahrensvoraussetzung (BGH, Beschluss vom 6.1.2021 - 5 StR 454/20; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.1973 - 1 Ws 177/73).
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