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   LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23567
LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20 (https://dejure.org/2020,23567)
LG Lübeck, Entscheidung vom 17.08.2020 - 7 T 215/20 (https://dejure.org/2020,23567)
LG Lübeck, Entscheidung vom 17. August 2020 - 7 T 215/20 (https://dejure.org/2020,23567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Rechtswidrigkeit einer Fixierungsanordnung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • rabüro.de

    Zur Rechtswidrigkeit des Vollzugs einer Fixierungsanordnung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung, wenn die Eins-zu-Eins-Betreuung durch eine dauerhafte akustische Überwachung mittels Babyphone sowie durch persönliche Kontrollen alle 15 Minuten stattfindet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fixierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1140
  • FamRZ 2021, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20
    Wegen der erheblichen Intensität des Eingriffs der freiheitsentziehenden Maßnahme - hier: Fünf-Punkt-Fixierung - in die Grundrechte des Betroffenen besteht ein berechtigtes Interesse an der Feststellung gemäß § 62 FamFG (vgl. BVerfG NJW 2018, 2619, Rn. 59).

    Der Vollzug der Fixierung entsprach erkennbar nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine Eins-zu-Eins-Betreuung (vgl. BVerfG NJW 2018, 2619, Rn. 83).

    Nach den vom Bundesverfassungsgericht in der bereits zitierten Entscheidung aufgestellten Kriterien muss jedenfalls bei einer Fünf- oder Sieben-Punkt-Fixierung aufgrund der Schwere des Eingriffs und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren grundsätzlich eine Eins-zu-Eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal gewährleistet sein (BVerfG NJW 2018, 2619, Rn. 83).

    Schließlich seien die Betroffenen für die Befriedigung natürlicher Bedürfnisse völlig von der rechtzeitigen Hilfe durch das Pflegepersonal abhängig, sodass die Fixierung im Verhältnis zu anderen Zwangsmaßnahmen von ihnen regelmäßig als besonders belastend wahrgenommen werde (BVerfG NJW 2018, 2619, Rn. 71).

    Dies hilft es, zu vermeiden, dass es zu Fixierungen kommt, bei denen Betroffene nicht entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2018, 2619, Rn. 83) Eins-zu-Eins betreut werden.

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines

    Auszug aus LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20
    Das Beschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897).
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Auszug aus LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20
    Das Beschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897).
  • AG Kassel, 23.02.2019 - 786 XVII Mi 417/19

    Eins-zu-Ein-Betreuung bei Vier-Punkt-Fixierung

    Auszug aus LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20
    Ob es sich allerdings bei den Anforderungen zu einer Eins-zu-Eins-Betreuung im Rahmen einer zu vollziehenden Fixierung um eine im Rahmen des Anordnungsverfahrens zu prüfende Voraussetzung für die Entscheidung des Gerichts handelt (so z.B. AG Bad Segeberg SchlHA 2019, 445; AG Kassel BeckRS 2019, 13521; AG Frankfurt BtPrax 2020, 72) oder nur um eine Frage des Vollzuges der Anordnung mit der Möglichkeit, hierüber im Verfahren gemäß § 327 FamFG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (so LG Kiel, Beschluss vom 23.11.2018, 3 T 335/18, nicht veröffentlicht), bedarf dabei keiner Entscheidung.
  • LG Lübeck, 01.04.2016 - 7 T 132/16

    Einstweilige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein

    Auszug aus LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20
    Denn auch nach der letzteren Auffassung besteht jedenfalls dann ein Hindernis für die Anordnung der Fixierung, wenn bereits vor der Entscheidung über die Anordnung der Fixierung bzw. bei noch bestehendem Vollzug der angefochtenen Entscheidung im Beschwerdeverfahren erkennbar ist, dass die anzuordnende bzw. bereits angeordnete Maßnahme offensichtlich rechtswidrig vollzogen wird (vgl. zur Entscheidungserheblichkeit von Vollzugsfragen im Anordnungsverfahren auch LG Lübeck BeckRS 2015, 13069 und BeckRS 2016, 6391).
  • LG Lübeck, 28.07.2015 - 7 T 374/15

    Vorläufige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein:

    Auszug aus LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20
    Denn auch nach der letzteren Auffassung besteht jedenfalls dann ein Hindernis für die Anordnung der Fixierung, wenn bereits vor der Entscheidung über die Anordnung der Fixierung bzw. bei noch bestehendem Vollzug der angefochtenen Entscheidung im Beschwerdeverfahren erkennbar ist, dass die anzuordnende bzw. bereits angeordnete Maßnahme offensichtlich rechtswidrig vollzogen wird (vgl. zur Entscheidungserheblichkeit von Vollzugsfragen im Anordnungsverfahren auch LG Lübeck BeckRS 2015, 13069 und BeckRS 2016, 6391).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2011 - 3 WF 148/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines minderjährigen Kindes gegen den teilweisen

    Auszug aus LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20
    Die Beschwerdeeinlegung zur Niederschrift des Amtsrichters unmittelbar nach Verkündung des Beschlusses wahrt die nach § 64 Abs. 2 FamFG einzuhaltende Form (OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 1649; Bumiller/Harders, FamFG, 12. Aufl., § 64 Rn. 5; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 64 Rn. 18).
  • LG Lübeck, 15.02.2024 - 5 O 219/22
    Die von dem Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Beschwerdegerichts (Landgericht Lübeck, 7 T 215/20) zur Frage der Ausgestaltung der 1:1 Überwachung ist erst am 17.08.2020 ergangen.
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