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   LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21   

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https://dejure.org/2022,27019
LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21 (https://dejure.org/2022,27019)
LG Lübeck, Entscheidung vom 21.03.2022 - 10 O 361/21 (https://dejure.org/2022,27019)
LG Lübeck, Entscheidung vom 21. März 2022 - 10 O 361/21 (https://dejure.org/2022,27019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Ablehnungszeitpunkt, Verhandeln zur Sache, Verlust des Ablehnungsrechts

  • RA Kotz

    Richterablehnung : Besorgnis der Befangenheit - Zeitpunkt

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Spätester Zeitpunkt für die Ablehnung - Bis zur Einlassung zur Sache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21
    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, Juris Rn. 17, und vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Juris Rn. 21).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09

    Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn

    Auszug aus LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21
    Anders wird die Frage eines Selbstentscheidungsrechts des abgelehnten Richters in den Fällen des § 43 ZPO von Stimmen beurteilt, die den Verlust des Ablehnungsrechts nicht als Zulässigkeitsschranke, sondern als Ausformung der Unbegründetheit des Ablehnungsgesuchs ansehen (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09 -, Juris Rn. 19, und hierauf verweisend Saenger, Zivilprozessordnung, 9. Aufl. 2021, § 45 ZPO Rn. 2; Vollkommer, in: Zöller, a. a. O., § 43 ZPO Rn. 1 [vgl. jedoch ders. zu § 44 Rn. 11a: "h. M.: unzulässig"]; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22/17 -, Juris Rn. 16, und BFH, Beschluss vom 23. Februar 1994 - IV B 79/93 -, Juris Rn. 20).
  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    Auszug aus LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21
    Denn bei einem eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch setzt dessen Prüfung eine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters nicht voraus und stellt mithin auch keine Entscheidung in eigener Sache dar (BGH, Urteil vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19 -, Juris Rn. 27).
  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen

    Auszug aus LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21
    Anders wird die Frage eines Selbstentscheidungsrechts des abgelehnten Richters in den Fällen des § 43 ZPO von Stimmen beurteilt, die den Verlust des Ablehnungsrechts nicht als Zulässigkeitsschranke, sondern als Ausformung der Unbegründetheit des Ablehnungsgesuchs ansehen (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09 -, Juris Rn. 19, und hierauf verweisend Saenger, Zivilprozessordnung, 9. Aufl. 2021, § 45 ZPO Rn. 2; Vollkommer, in: Zöller, a. a. O., § 43 ZPO Rn. 1 [vgl. jedoch ders. zu § 44 Rn. 11a: "h. M.: unzulässig"]; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22/17 -, Juris Rn. 16, und BFH, Beschluss vom 23. Februar 1994 - IV B 79/93 -, Juris Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 25.02.2020 - 12 UF 27/19

    Zulässigkeit eines nicht unverzüglich angebrachten Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21
    Sie regelt - ebenso wie der mit Artikel 2 Nr. 1 WertgrenzenG zum 1. Januar 2020 neu eingefügte § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO - eine Frist für die Geltendmachung etwaiger Ablehnungsgründe, um eine Verfahrensverzögerung aus taktischen Gründen zu vermeiden (vgl. hinsichtlich der zuletzt genannten Norm BT-Drucks. 19/13828, S. 17, Hüßtege, a. a. O. § 44 ZPO Rn. 8; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 12 UF 27/19 -, Juris Rn. 5; vgl. daneben - die verspätete Ablehnung ausdrücklich als "unzulässig" kennzeichnend - § 26a StPO).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21
    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, Juris Rn. 17, und vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Juris Rn. 21).
  • BFH, 23.02.1994 - IV B 79/93

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21
    Anders wird die Frage eines Selbstentscheidungsrechts des abgelehnten Richters in den Fällen des § 43 ZPO von Stimmen beurteilt, die den Verlust des Ablehnungsrechts nicht als Zulässigkeitsschranke, sondern als Ausformung der Unbegründetheit des Ablehnungsgesuchs ansehen (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09 -, Juris Rn. 19, und hierauf verweisend Saenger, Zivilprozessordnung, 9. Aufl. 2021, § 45 ZPO Rn. 2; Vollkommer, in: Zöller, a. a. O., § 43 ZPO Rn. 1 [vgl. jedoch ders. zu § 44 Rn. 11a: "h. M.: unzulässig"]; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22/17 -, Juris Rn. 16, und BFH, Beschluss vom 23. Februar 1994 - IV B 79/93 -, Juris Rn. 20).
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