Rechtsprechung
   LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14   

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https://dejure.org/2014,48022
LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14 (https://dejure.org/2014,48022)
LG Lübeck, Entscheidung vom 21.11.2014 - 1 S 43/14 (https://dejure.org/2014,48022)
LG Lübeck, Entscheidung vom 21. November 2014 - 1 S 43/14 (https://dejure.org/2014,48022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter geistig schwerstbehindert und blind: Eigenbedafskündigung unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 10 (Auszüge)

    § 574 BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Durchsetzbarkeit einer Eigenbedarfskündigung bei schwerer Behinderung des Mieter-Kindes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter geistig schwerstbehindert und blind: Eigenbedarfskündigung unwirksam! (IMR 2015, 182)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14
    Das BVerfG betont in diesem Zusammenhang, dass die Gerichte die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich respektieren müssten und ihm nicht fremde Vorstellungen über angemessenes Wohnen und seine weitere Lebensplanung aufdrängen dürften (BVerfG WuM 1989, 114).
  • LG Lübeck, 30.04.1996 - 6 S 3/96

    Feststellung der Beendigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14
    Rechtsfolge eines begründeten Widerspruchs nach §§ 574, 574a BGB ist es, dass die Räumungsklage abgewiesen und entschieden wird, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird (Blank/Börstinghaus a.a.O., § 574a Rn. 25; LG Lübeck, WuM 1996, 705).
  • LG Aachen, 28.09.2005 - 7 S 66/05

    Miete Eigenbedarf Autist

    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist anerkannt, dass die Räumung der Mietwohnung nicht zu einer Gesundheitsgefährdung des Mieters oder der in seinem Haushalt lebenden Angehörigen führen darf und der Gesundheit des Mieters insoweit der Vorrang zu gewähren ist vor dem Erlangungsinteresse des Vermieters (LG Hamburg, Urt. v. 13. Dezember 1988, 16 S 81/88; LG Oldenburg, Urt. v. 07. Februar 1991, 16 S 1020/90; LG Aachen, Urt. v. 29. September 2005, 7 S 66/05, AG Potsdam, Urt. v. 28. Mai -, 24 C 221/12).
  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz

    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14
    Grundlegend für die Bestimmung des Nutzungs-/Überlassungsinteresses ist der Rechtsentscheid des BGH vom 20. Januar 1988 (WuM 2002, 21, 22).
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14
    Wie im Fall des alten Mieters liegt auch hier ein Fall der Räumungsunfähigkeit vor, wenn der Mieter aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht in der Lage ist, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen oder wenn der Gesundheitszustand oder die allgemeine Lebenssituation des Mieters durch den Umzug erheblich verschlechtert werden würde (BVerfG, NJW-RR 1993, 463 = bei schweren Gesundheitsschäden; LG Berlin, MM 1994, 327, LG Oldenburg, WuM 1991, 346, betreffend psychische Störungen mit der Gefahr eines Suizids).
  • AG Potsdam, 28.05.2013 - 24 C 221/12

    Schwere Körperbehinderung des Mieters steht Eigenbedarfskündigung entgegen

    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist anerkannt, dass die Räumung der Mietwohnung nicht zu einer Gesundheitsgefährdung des Mieters oder der in seinem Haushalt lebenden Angehörigen führen darf und der Gesundheit des Mieters insoweit der Vorrang zu gewähren ist vor dem Erlangungsinteresse des Vermieters (LG Hamburg, Urt. v. 13. Dezember 1988, 16 S 81/88; LG Oldenburg, Urt. v. 07. Februar 1991, 16 S 1020/90; LG Aachen, Urt. v. 29. September 2005, 7 S 66/05, AG Potsdam, Urt. v. 28. Mai -, 24 C 221/12).
  • LG Oldenburg, 07.02.1991 - 16 S 1020/90
    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist anerkannt, dass die Räumung der Mietwohnung nicht zu einer Gesundheitsgefährdung des Mieters oder der in seinem Haushalt lebenden Angehörigen führen darf und der Gesundheit des Mieters insoweit der Vorrang zu gewähren ist vor dem Erlangungsinteresse des Vermieters (LG Hamburg, Urt. v. 13. Dezember 1988, 16 S 81/88; LG Oldenburg, Urt. v. 07. Februar 1991, 16 S 1020/90; LG Aachen, Urt. v. 29. September 2005, 7 S 66/05, AG Potsdam, Urt. v. 28. Mai -, 24 C 221/12).
  • LG Hamburg, 13.12.1988 - 16 S 81/88
    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist anerkannt, dass die Räumung der Mietwohnung nicht zu einer Gesundheitsgefährdung des Mieters oder der in seinem Haushalt lebenden Angehörigen führen darf und der Gesundheit des Mieters insoweit der Vorrang zu gewähren ist vor dem Erlangungsinteresse des Vermieters (LG Hamburg, Urt. v. 13. Dezember 1988, 16 S 81/88; LG Oldenburg, Urt. v. 07. Februar 1991, 16 S 1020/90; LG Aachen, Urt. v. 29. September 2005, 7 S 66/05, AG Potsdam, Urt. v. 28. Mai -, 24 C 221/12).
  • LG München I, 22.03.2019 - 14 S 5271/17

    Eigenbedarfskündigung trotz Vorliegens von Härtegründen

    Es genügt, wenn solche Nachteile mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (BVerfG NZM 2015, 161; LG München I WuM 2017, 477 = BeckRS 2016, 124265; LG Berlin WuM 2016, 180; LG Lübeck WuM 2015, 97).
  • LG Osnabrück, 12.06.2019 - 1 S 36/19

    Eigenbedarfskündigung - Härtegründe im Zusammenhang mit Widerspruch

    Eine Räumungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Mieter aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht in der Lage ist, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen oder wenn der Gesundheitszustand oder die allgemeine Lebenssituation des Mieters durch den Umzug erheblich verschlechtert würden, wobei bereits die ernsthafte Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen Verschlechterung die Annahme einer unzumutbaren Härte rechtfertigen kann (s. BVerfG NJW-RR 1993, 463; LG Lübeck, Urteil v. 21.11.2014, Az.: 1 S 43/14).
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