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   LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23 - 45 Qs 33/23   

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LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23 - 45 Qs 33/23 (https://dejure.org/2023,7678)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 02.03.2023 - 45 Qs 2/23 - 45 Qs 33/23 (https://dejure.org/2023,7678)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 02. März 2023 - 45 Qs 2/23 - 45 Qs 33/23 (https://dejure.org/2023,7678)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Braunschweig, 02.03.2021 - 1 Ws 12/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei prozessualer Überholung; Keine

    Auszug aus LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23
    Demgegenüber sehen andere Oberlandesgerichte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 Ws 12/21; OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020 - 1 Ws 120/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020 - 2 Ws 112/20) in der Neuregelung der §§ 141 ff. StPO keine Absicht des Gesetzgebers hin zu einem Systemwechsel und hält weiterhin die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers für ausgeschlossen.
  • OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws 962/20

    Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23
    Seit der Umsetzung der PKH-Richtlinie durch das Pflichtverteidigerneuregelungsgesetz wird in der obergerichtlichen und landgerichtlichen Rechtsprechung diskutiert, ob durch diese Neuregelung eine rückwirkende bzw. nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig ist (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.2020 - Ws 962/20; OLG Bamberg vom 29.04.2021 - 1 Ws 260/21; kritisch auch Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 142 Rn. 20).
  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Auszug aus LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23
    Bis zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (nachfolgend: "PKH-Richtlinie") mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 - BGBl. I, S. 2128 ff. - (nachfolgend: "Pflichtverteidigerneuregelungsgesetz") ging die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass eine nicht auf eine zukünftige Tätigkeit des Verteidigers gerichtete, sondern lediglich auf ein beendetes Verfahren bezogene rückwirkende oder nachträgliche Verteidigerbeiordnung grundsätzlich unzulässig sei (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08).
  • LG Hamburg, 15.07.2021 - 622 Qs 22/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Auszug aus LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23
    § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen und die Entscheidung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte, mithin eine wesentliche Verzögerung erfahren hat (vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 6.11.2020 - Ws962/20, Ws963/20; LG Hamburg Beschl. v. 15.7.2021 - 622 Qs 22/21; LG Gera, Beschluss vom 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).
  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23
    Demgegenüber sehen andere Oberlandesgerichte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 Ws 12/21; OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020 - 1 Ws 120/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020 - 2 Ws 112/20) in der Neuregelung der §§ 141 ff. StPO keine Absicht des Gesetzgebers hin zu einem Systemwechsel und hält weiterhin die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers für ausgeschlossen.
  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20

    Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung

    Auszug aus LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23
    Demgegenüber sehen andere Oberlandesgerichte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 Ws 12/21; OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020 - 1 Ws 120/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020 - 2 Ws 112/20) in der Neuregelung der §§ 141 ff. StPO keine Absicht des Gesetzgebers hin zu einem Systemwechsel und hält weiterhin die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers für ausgeschlossen.
  • OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21

    Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem

    Auszug aus LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23
    Seit der Umsetzung der PKH-Richtlinie durch das Pflichtverteidigerneuregelungsgesetz wird in der obergerichtlichen und landgerichtlichen Rechtsprechung diskutiert, ob durch diese Neuregelung eine rückwirkende bzw. nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig ist (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.2020 - Ws 962/20; OLG Bamberg vom 29.04.2021 - 1 Ws 260/21; kritisch auch Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 142 Rn. 20).
  • LG Gera, 10.11.2021 - 11 Qs 309/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23
    § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen und die Entscheidung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte, mithin eine wesentliche Verzögerung erfahren hat (vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 6.11.2020 - Ws962/20, Ws963/20; LG Hamburg Beschl. v. 15.7.2021 - 622 Qs 22/21; LG Gera, Beschluss vom 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).
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