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   LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12   

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https://dejure.org/2012,18648
LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12 (https://dejure.org/2012,18648)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 16.07.2012 - 4 T 12/12 (https://dejure.org/2012,18648)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 4 T 12/12 (https://dejure.org/2012,18648)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    Hiervon geht der V. Senat des Bundesgerichtshofs für den Regelfall bei der Verkehrswertbeschwerde aus (BGH, Beschl. v. 25.01.2007, V ZB 125/05).
  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    Sowohl die Wahl der Wertermittlungsmethode als auch die Ermittlung selbst unterliegen notwendig wertenden Einschätzungen, die nicht geeignet sind, Erwerbsinteressenten die Gewissheit zu vermitteln, das Objekt werde bei einer Veräußerung genau den ermittelten Wert erzielen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2009, V ZB 129/07).
  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    Etwas Anderes kann nach der Rechtsprechung des BGH nur gelten, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 04.03.1993, I ZR 65/91).
  • BGH, 27.03.2008 - IX ZB 144/07

    Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    Der BGH zieht hieraus den Schluss, dass das Beschwerdegericht verpflichtet ist, neuen Vortrag unabhängig vom Zeitpunkt der Möglichkeit des erstmaligen Vorbringens zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 27.03.2008, IX ZB 144/07).
  • BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisangebots in der

    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    Ferner steht einer analogen Anwendung von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO entgegen, dass Präklusionsnormen wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.1999, 2 BvR 1292/96).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschl. v. 08.04.2004, 2 BvR 743/03).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BVerfG zulässig, auch die Prozessnormen im Lichte des das gesamte Zivilrecht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben auszulegen (Beschl. v. 15.10.2009, 1 BvR 2333/09).
  • LG Dortmund, 20.04.2000 - 9 T 400/00

    Festsetzung des Grundstückswerts bei Verweigerung des Sachverständigenzutritts

    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    a) Der Schuldner, der die Beschwerde insbesondere auf die fehlende Innenbesichtigung und die daraufhin erfolgten Schätzungen stützt, ist mit diesem Beschwerdevorbringen auch nicht präkludiert, mit der Folge, dass mit der Beschwerde nur geltend gemacht werden könnte, dass die Schätzungen des Sachverständigen unzutreffend sind (insofern entgegen LG Göttingen, Beschl. v. 13.01.1998, 10 T 4/98, RPfleger 1998, 213; LG Dortmund, Beschl. v. 20.04.2000, 9 T 400/00, RPfleger 2000, 466 und VerfGH Berlin, Beschl. v. 19.02.2007, 19 A/07, 19/07).
  • LG Göttingen, 13.01.1998 - 10 T 4/98
    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    a) Der Schuldner, der die Beschwerde insbesondere auf die fehlende Innenbesichtigung und die daraufhin erfolgten Schätzungen stützt, ist mit diesem Beschwerdevorbringen auch nicht präkludiert, mit der Folge, dass mit der Beschwerde nur geltend gemacht werden könnte, dass die Schätzungen des Sachverständigen unzutreffend sind (insofern entgegen LG Göttingen, Beschl. v. 13.01.1998, 10 T 4/98, RPfleger 1998, 213; LG Dortmund, Beschl. v. 20.04.2000, 9 T 400/00, RPfleger 2000, 466 und VerfGH Berlin, Beschl. v. 19.02.2007, 19 A/07, 19/07).
  • LG Lüneburg, 05.07.2007 - 4 T 92/07
    Auszug aus LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12
    Soweit die Kammer in früheren Beschlüssen (insbesondere dem Beschluss des Einzelrichters vom 05.07.2007, 4 T 92/07, RPfleger 2008, 38) im Falle der Zutrittsverweigerung ein Rechtsschutzbedürfnis verneint hat, hält sie hieran nach erneuter Prüfung der Rechtslage nicht mehr fest.
  • OLG München, 03.11.1983 - 24 U 185/83

    Abtretung der Werklohnforderung an Ehefrau; Besichtigung des Bauobjektes durch

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