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LG Lüneburg, 19.04.2005 - 10 T 56/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Polizeigewahrsam in Niedersachsen: Festnahme des Teilnehmers einer nicht aufgelösten Sitzblockade
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- LG Lüneburg
- rav-polizeirecht.de
Die Auflösung einer Versammlung muss unmissverständlich ausgesprochen werden, selbst wenn die Versammlung verboten ist. Verstößt die Art und Weise der Behandlung im Gewahrsam gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so wird hierdurch die gesamte Freiheitsentziehung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dannenberg, 15.09.2004 - 39 XIV 799/01
- LG Lüneburg, 19.04.2005 - 10 T 56/04
- OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05
- BVerfG, 12.06.2006 - 2 BvR 1395/05
- LG Lüneburg, 19.12.2006 - 10 T 56/04
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche …
Auszug aus LG Lüneburg, 19.04.2005 - 10 T 56/04
Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2003, Az: 2 BvR 1745/01, NJW 2004, 1728-1729 (Leitsatz und Gründe), dürfen daher nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden.
- VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14
Polizeiliche Anordnung rechtswidrig
vgl. BVerfG Beschluss vom 10.07.2013 - 2 BvR 2815 - juris, Rn. 16 f. zur Durchsuchung von Gefangenen unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR und Beschluss vom 04.02.2009 - 2 BvR 455/08 - juris, Rn. 27 zur Durchsuchung von Untersuchungsgefangenen; so ferner auch VG Gießen - 9 K 1708/09.GI - a.a.O, und LG Lüneburg, Beschluss vom 19.04.2005 - 10 T 56/04 - juris, Rn. 13 f. - VG Braunschweig, 02.12.2020 - 5 A 65/20
Transport, Fesselung, Durchsuchung, Vollständiges Entkleiden
weniger sensiblen Bereichen geeignet, den Verzicht auf solche Rücksichtnahmen zu recht-fertigen (BVerfG. Beschl. v. 10. Juli 2013.2 BvR 2815/11. juris. Rn. 16 f. zur Durchsuchung von Gefangenen unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR und Beschl. v. 4. Februar 2009.2 BvR 455/08, juris, Rn. 27 zur Durchsuchung von Untersuchungsgefangenen und LG Lüneburg. Beschl. v. 19. April 2005, 10 T 56/04, juris. - VG Köln, 10.11.2022 - 20 K 6825/20 Auch ist der bloße Umstand, dass Verwaltungsabläufe sich ohne eingriffsvermeidende Rücksichtnahme einfacher gestalten, hinsichtlich der Anordnung von Durchsuchungen, die den Intimbereich und das Schamgefühl berühren, danach noch weniger als in anderen, weniger sensiblen Bereichen geeignet, den Verzicht auf solche Rücksichtnahmen zu rechtfertigen, vgl. BVerfG Beschluss vom 10.07.2013 - 2 BvR 2815 - juris, Rn. 16 f. zur Durchsuchung von Gefangenen unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR und Beschluss vom 04.02.2009 - 2 BvR 455/08 - juris, Rn. 27 zur Durchsuchung von Untersuchungsgefangenen; so ferner auch VG Gießen - 9 K 1708/09.GI - a.a.O, und LG Lüneburg, Beschluss vom 19.04.2005 - 10 T 56/04 - juris, Rn. 13 f.
- LG Göttingen, 08.10.2009 - 6 T 88/09
Unterbindungsgewahrsam vs. Vorbeugegewahrsam, Feststellung der Rechtswidrigkeit, …
Soweit die vorgebrachten Beschwernisse eines Betroffenen nicht zur Rechtswidrigkeit seiner lngewahrsamnahme führen, hat eine Überprüfung nach § 19 NSOG zu unterbleiben (Landgericht Lüneburg, Entscheidung vom 19.04.2005, Az. 10 T 56/04).