Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 20.06.2001 - 6 S 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12889
LG Lüneburg, 20.06.2001 - 6 S 36/01 (https://dejure.org/2001,12889)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 20.06.2001 - 6 S 36/01 (https://dejure.org/2001,12889)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 6 S 36/01 (https://dejure.org/2001,12889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • LG Lüneburg

    BGB § 535, BGB § 548, HTW §§ 2,3, HTW §§ 2,3
    Quotenklausel Verjährung des Anspruchs aus der Quotenklausel mehrere Ansprüche.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 209 Abs. 1 § 558 Abs. 1
    Kurze Verjährungsfrist für den Anspruch auf anteilige (quotenmäßige) Abgeltung von Schönheitsreparaturen

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 713
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus LG Lüneburg, 20.06.2001 - 6 S 36/01
    d) Eine Klage unterbricht (nach neuem Recht: hemmt) die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht wurden (BGH NJW 1988, 1778).

    Grundsätzlich unterbricht eine Klage die Verjährung nämlich nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht wurden (BGH NJW 1988, 1778).

  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus LG Lüneburg, 20.06.2001 - 6 S 36/01
    b) Bei dem Anspruch nach der Quotenklausel handelt es sich um einen primären Erfüllungsanspruch (BGH WM 1988, 294, 295) und nicht um einen Schadensersatz bzw. Verwendungsersatzanspruch im eigentlichen Sinne.

    Zwar handelt es sich bei diesem Anspruch um einen primären Erfüllungsanspruch (BGH WM 1988, 294, 295) und nicht um einen Schadensersatz bzw. Verwendungsersatzanspruch im eigentlichen Sinne.

  • OLG Koblenz, 09.02.1994 - 4 W RE 456/93

    Mietrecht; Anwendung des HausTWG auf Mieterhöhungsvereinbarung

    Auszug aus LG Lüneburg, 20.06.2001 - 6 S 36/01
    Das HausTWG ist grundsätzlich auf ein Wohnraummietverhältnis nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur anwendbar (vgl. Rechtsentscheid des OLG Koblenz vom 09. Februar 1994, NJW 1994, 1418; Blank in SchmidtFutterer, Mietrecht, 7. Auflage, Vor §§ 535, 536 BGB Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht