Rechtsprechung
   LG Landau/Pfalz, 12.09.2002 - 2 Qs 19/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23191
LG Landau/Pfalz, 12.09.2002 - 2 Qs 19/02 (https://dejure.org/2002,23191)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 12.09.2002 - 2 Qs 19/02 (https://dejure.org/2002,23191)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 12. September 2002 - 2 Qs 19/02 (https://dejure.org/2002,23191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,23191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 28
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 272/54
    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 12.09.2002 - 2 Qs 19/02
    Vielmehr ist bei der Beurteilung, ob eine Tatsache neu ist, auf die Aktenlage abzustellen (vgl. BVerfG NJW 1993, 2735; BGHSt 7, 64, 66; LR-Gössel, § 359 Rdn. 80; Hilger/Rieß, NStZ 1985, 204, 206 FN 294).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 12.09.2002 - 2 Qs 19/02
    Vielmehr ist bei der Beurteilung, ob eine Tatsache neu ist, auf die Aktenlage abzustellen (vgl. BVerfG NJW 1993, 2735; BGHSt 7, 64, 66; LR-Gössel, § 359 Rdn. 80; Hilger/Rieß, NStZ 1985, 204, 206 FN 294).
  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme

    Demnach kann einer im Wiederaufnahmeverfahren vorgetragenen Tatsache nur dann entgegengehalten werden, sie sei nicht neu im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO, sondern als allgemein- bzw. gerichtskundig bereits Gegenstand der Urteilsfindung geworden, wenn sie zuvor in der geschilderten Art und Weise in das Strafverfahren eingeführt worden ist, das heißt im Strafbefehlsverfahren Eingang in die Verfahrensakten und in den Text des Strafbefehls selbst gefunden hat, sei es als dort explizit aufgeführtes Beweismittel oder in sonstiger Art und Weise (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735; LG Landau, Beschluss vom 12. September 2002 - 2 Qs 19/02 -, juris; Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1997, § 359 Rn. 88).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht