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   LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21   

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https://dejure.org/2022,14110
LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21 (https://dejure.org/2022,14110)
LG Landshut, Entscheidung vom 05.01.2022 - 75 O 2191/21 (https://dejure.org/2022,14110)
LG Landshut, Entscheidung vom 05. Januar 2022 - 75 O 2191/21 (https://dejure.org/2022,14110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 826; ZPO § 256 Abs. 1; ARB § 3a Abs. 1, Abs. 2; VVG § 128 S. 1
    Kein Anspruch auf Deckungsschutz für Klage gegen BMW wegen Diesel-Fahrzeug (hier: BMW 320d mit Motor B47)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen

    Auszug aus LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21
    Die Verwendung des Thermofensters ist nicht per se als sittenwidrig zu qualifizieren und reicht auch nicht, um einen Schädigungsvorsatz zu begründen (vgl. Nur statt vieler: BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21; Urteil vom 20.07.2021 - VI ZR 1154/20).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21
    Auch hat die Beklagte zutreffend darauf verwiesen, dass die, durch die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19 aufgestellten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit und zur Begründung des Schädigungsvorsatzes nicht gleichermaßen auf jedwede Abschalteinrichtung übertragen werden können, da insbesondere dort, wo eine technische Vorrichtung auf dem Prüfstand und im realen Straßenbetrieb in gleicher Weise zum Einsatz kommt, die Einordnung der Verwendung als sittenwidrig bei Hinzutreten weiterer Umstände in Betracht kommt (so jetzt auch: BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21).
  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 1154/20

    Zur vertraglichen und deliktischen Haftung eines Automobilherstellers und

    Auszug aus LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21
    Die Verwendung des Thermofensters ist nicht per se als sittenwidrig zu qualifizieren und reicht auch nicht, um einen Schädigungsvorsatz zu begründen (vgl. Nur statt vieler: BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21; Urteil vom 20.07.2021 - VI ZR 1154/20).
  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer

    Auszug aus LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21
    Auch hat die Beklagte zutreffend darauf verwiesen, dass die, durch die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19 aufgestellten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit und zur Begründung des Schädigungsvorsatzes nicht gleichermaßen auf jedwede Abschalteinrichtung übertragen werden können, da insbesondere dort, wo eine technische Vorrichtung auf dem Prüfstand und im realen Straßenbetrieb in gleicher Weise zum Einsatz kommt, die Einordnung der Verwendung als sittenwidrig bei Hinzutreten weiterer Umstände in Betracht kommt (so jetzt auch: BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2019 - 7 U 8/18

    Die Anforderungen an einem Stichentscheid. Treuwidriges Berufen auf fehlende

    Auszug aus LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21
    Innerhalb dieser Vorgaben muss sich die Stellungnahme allerdings als schlüssig und widerspruchsfrei verhalten" (OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2019, 1319 Rn. 60).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2019 - 12 U 135/17

    Rechtsschutzversicherung: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach

    Auszug aus LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der beklagtenseits zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 19.07.2019 - 12 U 135/17.
  • BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88

    Anforderungen an Stichentscheid

    Auszug aus LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21
    Es ist nur eine ex ante-, nicht eine ex post-Beurteilung erlaubt (OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; BGH NJW-RR 1990, 922).
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