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   LG Landshut, 06.11.2020 - 51 O 513/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38701
LG Landshut, 06.11.2020 - 51 O 513/20 (https://dejure.org/2020,38701)
LG Landshut, Entscheidung vom 06.11.2020 - 51 O 513/20 (https://dejure.org/2020,38701)
LG Landshut, Entscheidung vom 06. November 2020 - 51 O 513/20 (https://dejure.org/2020,38701)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    DSGVO Art. 4 Nr. 7, Art. 82 Abs. 1; WEG § 13, § 14; HGB § 343 Abs. 1, § 350
    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Datenschutzverletzung bei Mitteilung des Legionellenbefalls einer Wohnung in der Wohnungseigentümerversammlung

  • IWW

    §§ 13, 14 WEG
    Datenschutz

  • rewis.io

    Anspruch auf Schadensersatz aus Datenschutzverletzungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 4 Nr. 7, 6, 37, 82 Abs. 1 DSGVO

  • datenschutz.eu

    Kein Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei unbedeutenden Rechtsverletzungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kein immaterieller Schadensersatz bei bloßer DSGVO-Verletzung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter darf bei Legionellenbefall die Namen der betroffenen Wohnungseigentümer in Einladung benennen; Art. 6, 82 DSGVO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Datenschutzverletzung bei Mitteilung des Legionellenbefalls einer Wohnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch auf Schadensersatz aus Datenschutzverletzungen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Materieller und immaterieller Schadensersatz von Wohnungseigentümern bei Datenschutzverstößen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO setzt eine nicht nur unbedeutende Persönlichkeitsrechtsverletzung voraus

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schadensersetz bei DSGVO-Verstößen durch Hausverwaltung?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schadensersetz bei DSGVO-Verstößen durch Hausverwaltung?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein DSGVO-Schadensersatz bei nur unbedeutenden Rechtsverletzungen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Datenschutz unter Wohnungseigentümern

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzansprüche nach Art. 82 gegen den Datenschutzbeauftragten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 04.09.2020 - 324 S 9/19

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz immaterieller Schäden aus Art. 82

    Auszug aus LG Landshut, 06.11.2020 - 51 O 513/20
    Die Verletzungshandlung muss in jedem Fall auch zu einer konkreten, nicht nur unbedeutenden oder empfundenen Verletzung von Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person geführt haben (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.09.2020 -324 S 9/19- juris).
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Die Verletzungshandlung müsse in jedem Fall auch zu einer konkreten, nicht nur unbedeutenden oder empfundenen Verletzung von Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person geführt haben (vgl. LG Landshut 6. November 2020 - 51 O 513/20 - Rn. 18) .
  • LG Essen, 23.09.2021 - 6 O 190/21

    Immaterieller Schaden, Verlust USB-Stick

    Die Pflicht zur Erstattung immaterieller Schäden ist daher nicht nur auf schwere Schäden beschränkt (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20).

    Andererseits ist auch weiterhin nicht für einen Bagatellverstoß ohne ernsthafte Beeinträchtigung bzw. für jede bloß individuelle empfundene Unannehmlichkeit ein Schmerzensgeld zu gewähren; vielmehr muss dem Betroffenen ein spürbarer Nachteil entstanden sein und es muss um eine objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht erfolgte Beeinträchtigung von persönlichkeitsbezogenen Belangen gehen (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20).

  • LG Essen, 10.11.2022 - 6 O 111/22

    Schadensersatz wegen DS-GVO-Verstoß bei Nutzung einer Social Media Plattform

    Die Pflicht zur Erstattung immaterieller Schäden ist daher nicht nur auf schwere Schäden beschränkt (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20).

    Andererseits ist auch weiterhin nicht für einen Bagatellverstoß ohne ernsthafte Beeinträchtigung bzw. für jede bloß individuelle empfundene Unannehmlichkeit ein Schmerzensgeld zu gewähren; vielmehr muss dem Betroffenen ein spürbarer Nachteil entstanden sein und es muss um eine objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht erfolgte Beeinträchtigung von persönlichkeitsbezogenen Belangen gehen (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20).

  • OLG München, 27.10.2021 - 20 U 7051/20

    Kein Datenschutzverstoß bei Namensnennung in der Tagesordnung

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 6. November 2020, Az. 51 O 513/20, wird zurückgewiesen.
  • LG Ellwangen/Jagst, 25.01.2023 - 2 O 198/22

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO wegen sog. Scrapings

    Die Pflicht zur Erstattung immaterieller Schäden ist daher nicht nur auf schwere Schäden beschränkt (LG Landshut, Urteil vom 6. November 2020 - 51 O 513/20, ZD 2021, 161).

    Dem Betroffenen muss vielmehr ein spürbarer Nachteil entstanden sein und es muss um eine objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht erfolgte Beeinträchtigung von persönlichkeitsbezogenen Belangen gehen (LG Landshut, Urteil vom 6. November 2020 - 51 O 513/20, ZD 2021, 161).

  • LG Münster, 07.03.2023 - 2 O 54/22
    Die Pflicht zur Erstattung immaterieller Schäden ist daher nicht nur auf schwere Schäden beschränkt (LG Landshut, Urteil vom 6. November 2020 - 51 O 513/20, ZD 2021, 161).

    Dem Betroffenen muss vielmehr ein spürbarer Nachteil entstanden sein und es muss um eine objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht erfolgte Beeinträchtigung von persönlichkeitsbezogenen Belangen gehen (LG Landshut, Urteil vom 6. November 2020 - 51 O 513/20, ZD 2021, 161).

  • LG Stralsund, 09.06.2023 - 6 O 181/22
    Die Pflicht zur Erstattung immaterieller Schäden ist daher nicht nur auf schwere Schäden beschränkt (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20).

    Andererseits ist auch weiterhin nicht für einen Bagatellverstoß ohne ernsthafte Beeinträchtigung bzw. für jede bloß individuelle empfundene Unannehmlichkeit ein Schmerzensgeld zu gewähren; vielmehr muss dem Betroffenen ein spürbarer Nachteil entstanden sein und es muss um eine objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht erfolgte Beeinträchtigung von persönlichkeitsbezogenen Belangen gehen (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20).

  • LG Bamberg, 06.06.2023 - 42 O 782/22

    Erfolglose Schadensersatzklage wegen Zugriff auf personenbezogene Nutzerdaten

    Die Pflicht zur Erstattung immaterieller Schäden ist daher nicht nur auf schwere Schäden beschränkt (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020- 51 O 513/20).

    Andererseits ist auch weiterhin nicht für einen Bagatellverstoß ohne ernsthafte Beeinträchtigung bzw. für jede bloß individuelle empfundene Unannehmlichkeit ein Schmerzensgeld zu gewähren; vielmehr muss dem Betroffenen ein spürbarer Nachteil entstanden sein und es muss um eine objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht erfolgte Beeinträchtigung von persönlichkeitsbezogenen Belangen gehen (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06. I I .2020 - 51 O 513/20).

  • LG Aachen, 26.05.2023 - 8 O 267/22
    Die Pflicht zur Erstattung immaterieller Schäden ist daher nicht auf schwere Schäden beschränkt (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20) (LG Essen, Urteil vom 10. November 2022 - 6 O 111/22 -, Rn. 105 - 116, juris).

    Vielmehr muss dem Betroffenen ein spürbarer Nachteil entstanden sein und es muss um eine objektiv nachvollziehbare, tatsächlich erfolgte Beeinträchtigung von persönlichkeitsbezogenen Belangen gehen (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20; LG Essen, Urteil vom 10. November 2022 - 6 O 111/22 -, Rn. 109, zitiert nach juris)).

  • LG Aachen, 06.04.2023 - 8 O 154/22
    Die Pflicht zur Erstattung immaterieller Schäden ist daher nicht auf schwere Schäden beschränkt (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20) (LG Essen, Urteil vom 10. November 2022 - 6 O 111/22 -, Rn. 105 - 116, juris).

    Vielmehr muss dem Betroffenen ein spürbarer Nachteil entstanden sein und es muss um eine objektiv nachvollziehbare, tatsächlich erfolgte Beeinträchtigung von persönlichkeitsbezogenen Belangen gehen (vgl. LG Landshut, Urteil vom 06.11.2020 - 51 O 513/20; LG Essen, Urteil vom 10. November 2022 - 6 O 111/22 -, Rn. 109, zitiert nach juris)).

  • LG Bonn, 10.05.2023 - 3 O 201/22
  • LG Bonn, 30.03.2023 - 3 O 208/22
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