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   LG Landshut, 08.10.2021 - 75 O 1849/20   

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https://dejure.org/2021,42003
LG Landshut, 08.10.2021 - 75 O 1849/20 (https://dejure.org/2021,42003)
LG Landshut, Entscheidung vom 08.10.2021 - 75 O 1849/20 (https://dejure.org/2021,42003)
LG Landshut, Entscheidung vom 08. Oktober 2021 - 75 O 1849/20 (https://dejure.org/2021,42003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Onlinewetten, Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, Konzessionsverfahren, Ince, Nichtigkeit, Wettspielverträge, internationale Zuständigkeit, deutschsprachige Internetdomain, Brexit, Rechtsscheinhaftung, VO (EU) 1215/2012

  • rewis.io

    Sport-Wetten, Haftung, Streitwert, Erstattung, Klage, Niederlassungsfreiheit, Zustellung, Ausgangsverfahren, Verbot, Kenntnis, Zahlung, Internetdomain, Erlaubnis, Schutzgesetz, gesetzliches Verbot, Vermittlung von Sportwetten, ohne Rechtsgrund

  • glueckzurueck.de (Kurzinformation und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    46.000 Euro bei Online-Sportwetten verloren - Spieler erhält Verlust zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreiber von bet365.de zur Erstattung von über 46.000 Euro Wetteinsätzen verurteilt worden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bet365 Rückerstattung von Sportwetten Verlusten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch bei illegalen Sportwetten können die Verluste vom Spieler zurückgefordert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Sportwetten: Mehr als 46.000 Euro Schadenersatz im Online-Glücksspielskandal!

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Auch Verluste aus Sportwetten können zurückgefordert werden!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus LG Landshut, 08.10.2021 - 75 O 1849/20
    aa) In seinem Urteil vom 04.02.2016 - C 336/14 (Ince) hat der Europäische Gerichtshof die Rechtsprechung zum alten Glücksspielstaatsvertrag fortgeführt: "Insoweit ist eingangs darauf hinzuweisen, dass gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen der Verträge und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten bewirken, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. Urteile Simmenthal,C 106/77, ECLI:ECLI:EU:C:1978:49, Rn. 17, Factortame u. a., C-213/89, ECLI:ECLI:EU:C:1990:257, Rn. 18, und Winner Wetten, C-409/06, ECLI:ECLI:EU:C:2010:503, Rn. 53).

    (EuGH Urt. v. 4.2.2016 - C-336/14, BeckRS 2016, 80225 Rn. 52, 53).

    - soweit trotz des Inkrafttretens einer nationalen Bestimmung, nach der privaten Wirtschaftsteilnehmern eine Konzession erteilt werden kann, die von den nationalen Gerichten für unionsrechtswidrig befundenen Bestimmungen, mit denen ein staatliches Monopol auf die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten eingeführt wurde, faktisch weiter angewandt werden." (EuGH Urt. v. 4.2.2016 - C-336/14, BeckRS 2016, 80225, amtlicher Leitsatz).

  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

    Auszug aus LG Landshut, 08.10.2021 - 75 O 1849/20
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2020 - 3 StR 327/19 greift insoweit lediglich die allgemeinen Grundsätze auf, hatte über die vorliegende Konstellation allerdings nicht zu entscheiden.
  • EuGH, 02.04.2020 - C-500/18

    Reliantco Investments und Reliantco Investments Limassol Sucursala Bucuresti -

    Auszug aus LG Landshut, 08.10.2021 - 75 O 1849/20
    Der Verbraucherbegriff nach Art. 17 Abs. 1 EuGVVO ist autonom und nach ständiger Rechtsprechung des EuGH "eng auszulegen und anhand der Stellung dieser Person innerhalb des konkreten Vertrags in Verbindung mit dessen Natur und Zielsetzung und nicht anhand ihrer subjektiven Stellung zu bestimmen, so dass ein und dieselbe Person im Rahmen bestimmter Geschäfte als Verbraucher und im Rahmen anderer als Unternehmer angesehen werden kann." (EuGH Urt. v. 2.4.2020 - C-500/18, BeckRS 2020, 4829).
  • BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen

    Auszug aus LG Landshut, 08.10.2021 - 75 O 1849/20
    Ungeachtet der nationalen Zuständigkeitsvorschriften begründet Art. 18 Abs. 1 Alt. 2 EuGVVO auch einen örtlichen Gerichtsstand (BGH, Beschluss vom 06.05.2013 - X ARZ 65/13; Zöller/Geimer, a.a.O, Art. 18 Rn. 3).
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