Rechtsprechung
LG Landshut, 09.09.2021 - 65 T 2529/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Ingewahrsamnahme, Rechtsmäßigkeit, Unerlässlichkeit, IAA-Protest
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayPAG § 17 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 240, § 315b
Beschwerde gegen Ingewahrsamnahme nach Abseilaktion an Autobahnbrücke - rewis.io
Beschwerde, Gefahrenabwehr, Straftat, Vorhaben, Ausbau, Berichterstattung, Fahrtrichtung, FamFG, Ingewahrsamnahme, Hund, Feststellung, form, Freiheitsanspruch, Kostenentscheidung, konkrete Gefahr, ultima ratio, Freiheit der Person
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Aktivisten-Proteste anlässlich der IAA - Waren die Ingewahrsahmnahmen rechtmäßig?
Verfahrensgang
- AG Erding, 07.09.2021 - 306 XIV 215/21
- LG Landshut, 09.09.2021 - 65 T 2529/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvR 1833/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen präventive Ingewahrsamnahmen
Auszug aus LG Landshut, 09.09.2021 - 65 T 2529/21
Der Freiheitsanspruch des Betroffenen ist mit dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit im Einzelnen abzuwägen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2016, 1079 Rn. 25).Präventiver Gewahrsam zur Verhinderung einer Straftat kommt nur dann in Betracht, wenn der Betroffene sich unwillig gezeigt hat, die Straftat zu unterlassen und er ohne Ingewahrsamnahme auch noch die Möglichkeit hätte, diese Straftat zu begehen (BVerfG, NVwZ 2016, 1079 Rn. 35).
- AG Erding, 07.09.2021 - 306 XIV 215/21
Anordnung eines Sicherheits-/Präventivgewahrsams nach § 17 PAG (konzertiertes …
Auszug aus LG Landshut, 09.09.2021 - 65 T 2529/21
Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Erding vom 07.09.2021, Az. 306 XIV 215/21 (B) (306 Gs 56/21), aufgehoben. - BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
Auszug aus LG Landshut, 09.09.2021 - 65 T 2529/21
Es spricht daher einiges dafür, dass das Verhalten der Betroffenen den Straftatbestand der Nötigung analog der vom BVerfG grundsätzlich als mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilten Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH bei Sitzblockaden (BGH NJW 1995, 2862; BVerfG 1 BvR 388/05) erfüllt, weil die Betroffene die die Sperrung anordnende Polizei bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die auf der Autobahn fahrenden Fahrzeugführer benutzt und damit Gewalt im Sinn von § 240 Abs. 1 StGB in mittelbarer Täterschaft anwendet. - BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95
kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff, …
Auszug aus LG Landshut, 09.09.2021 - 65 T 2529/21
Es spricht daher einiges dafür, dass das Verhalten der Betroffenen den Straftatbestand der Nötigung analog der vom BVerfG grundsätzlich als mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilten Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH bei Sitzblockaden (BGH NJW 1995, 2862; BVerfG 1 BvR 388/05) erfüllt, weil die Betroffene die die Sperrung anordnende Polizei bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die auf der Autobahn fahrenden Fahrzeugführer benutzt und damit Gewalt im Sinn von § 240 Abs. 1 StGB in mittelbarer Täterschaft anwendet.