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LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
BGB § 253 Abs. 2, § 254 Abs. 1, § 833; ZPO § 256
Mitursächlichkeit der Tiergefahr beim Zusammentreffen von Hunden
Verfahrensgang
- LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
- OLG München, 03.02.2021 - 20 U 4932/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 31.05.2016 - VI ZR 465/15
Hundehalterhaftung bei Bissverletzung: Anspruchsmindernde Anrechnung der …
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Ist für die Entstehung eines Schadens auch die Tiergefahr des eigenen Tieres des Geschädigten mitursächlich, so muss sich der Geschädigte dies entsprechend §§ 254 Abs. 1, 833 S. 1 BGB mindernd auf seinen Anspruch aus § 833 S. 1 BGB anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 31.05.2016 - VI ZR 465/15).Für die entsprechend § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmende Abwägung der Verursachungsbeiträge der beiden Tierhalter kommt es sodann darauf an, mit welchem Gewicht konkret sich das in den Tieren jeweils verkörperte Gefahrenpotenzial in der Schädigung manifestiert hat (BGH, Urteil vom 31.05.2016 - VI ZR 465/15).
- OLG Koblenz, 18.10.2018 - 1 U 599/18
Haftung des Hundehalters: Körperverletzung eines Joggers bei Abwehrmaßnahmen …
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Es liegt im Regelfall weder eine Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs noch ein zu berücksichtigendes Mitverschulden des Abwehrberechtigten vor (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2018 - 1 U 599/18).Vielmehr kann und darf der Bürger, hier der Kläger, durchaus effektiv sich gegen einen herannahenden Hund zur Wehr setzen, diesen auf Abstand halten (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2018 - 1 U 599/18).
- AG Simmern, 10.10.2001 - 3 C 108/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund Produkthaftung bei Reinigung eines …
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Vielmehr war bei der Bemessung die Entscheidung des AG Simmern vom 10.10.2001 - 3 C 108/01 zu berücksichtigen.
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11
Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für …
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Eine generelle Anwendung einer solchen Pauschale für sämtliche Schadensfälle ohne nähere Darlegung der getätigten Aufwendung gibt es in der Rechtsprechung nicht und ist angesichts der unterschiedlichen Abläufe bei der jeweiligen Schadensabwicklung auch nicht gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 37/11). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Eine Feststellungsklage ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also insbesondere ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann (BGH, Beschluss vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06). - OLG München, 21.02.2020 - 10 U 2345/19
Anforderungen an die Feststellungsklage unfallbedingter Ersatzpflicht für …
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Für den Erfolg einer Feststellungsklage über die Ersatzpflicht weiterer Schäden nach einem Unfallereignis ist nicht erforderlich, dass eine bestimmte Wahrscheinlichkeit für zukünftige Schäden besteht (vgl. hierzu OLG München, Endurteil vom 21.02.2020 - 10 U 2345/19). - BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber …
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Dies folgt aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach mit Urteil vom 17.10.2017 klargestellt wurde, dass jedenfalls in Fällen, in denen die Verletzung eines (durch § 823 Abs. 1 BGB oder durch § 7 Abs. 1 StVG geschützten) Rechtsguts und darüber hinaus ein daraus resultierender Vermögensschaden bereits eingetreten sind, es keinen Grund gibt, die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere, künftige Schäden von der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts abhängig zu machen (BGH, 17.10.2017, VI ZR 423/16). - BGH, 27.01.2015 - VI ZR 467/13
Regressklage einer Tierhalterversicherung gegen Gesamtschuldner: Reichweite einer …
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Eine solche hat sich nach Rechtsprechung des BGH dann realisiert, wenn ein der tierischen Natur entsprechendes unberechenbares und selbständiges Verhalten des Tieres vorliegt (BGH, Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 467/13). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Diese ganzheitliche Betrachtung schließt allerdings nicht aus, dass der Kläger ein Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für solche Verletzungsfolgen hat, die zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht eingetreten sind und deren Eintritt objektiv auch nicht vorhersehbar ist, wenn grundsätzlich die Möglichkeit von Spätschäden gegen ist (BGH, Urteil vom 16.01.2001 - VI ZR 381/99). - AG Dillingen/Donau, 19.05.1988 - 1 C 95/87
Schmerzensgeld; Seitenbandruptur; Daumenverletzung; Sehnenschaden
Auszug aus LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18
Bei dem von dem Amtsgericht Dillingen a.d. Donau entschiedenen Verfahren vom 19.05.1988 (Az: 1 C 95/87) war ein Mitverschulden von 50% zu berücksichtigen. - BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97
Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge
- AG Soest, 14.09.2011 - 13 C 202/11
Schmerzensgeldanspruch auf Grund Seitenbandruptur am rechten Daumen mit …
- OLG München, 03.02.2021 - 20 U 4932/20
Zur Mithaftung des Geschädigten, wenn sich bei der Schadensentstehung die …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 14.07.2020, Az. 24 O 2722/18, in den Ziffern 2 und 5 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.