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LG Landshut, 16.03.2016 - 54 O 3308/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadenersatz nach einer gescheiterten Abstandsflächenübernahme
Verfahrensgang
- LG Landshut, 16.03.2016 - 54 O 3308/15
- LG Landshut, 15.04.2016 - 54 O 3308/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 14.12.1993 - 20 B 93.2760
Auszug aus LG Landshut, 16.03.2016 - 54 O 3308/15
In dieser zitierten Entscheidung hat der BayVG auch ausgeführt, dass eine "doppelte" rechtliche Sicherung der Nichtüberbaubarkeit durch zusätzliche Bestellung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Baugrundstücks nicht (mehr) erforderlich ist (anders noch der BayVGH im Beschluss vom 14.12.1993, Az. 20 B 93.2760/20 CS 93.2471). - BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
Auszug aus LG Landshut, 16.03.2016 - 54 O 3308/15
Die Abgrenzung zwischen Schuldverhältnis und Gefälligkeit folgt unabhängig der Frage, ob man diese Abgrenzung nach dem objektiven und dem subjektiven Ansatz vornimmt (…vgl. hierzu Staudinger, BGB, 2015, § 241, Rn. 78 ff.), einhergehend mit der grundlegenden Entscheidung des BGH in BGHZ 21, 102 ff. aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen Umstände nach Treu und Glauben. - VGH Bayern, 05.03.2007 - 2 CS 07.81
Auszug aus LG Landshut, 16.03.2016 - 54 O 3308/15
Wie eine einfache Recherche mit den Stichworten "Abstandsflächenübernahme" und "Grunddienstbarkeit" ergeben hätte, bedarf es nämlich für eine entsprechende Wirksamkeit der Abstandsflächenübernahme nicht einer Grunddienstbarkeit zwischen den Nachbarn, sondern ausweislich der Entscheidung des BayVGH vom 05.03.2007 (Az: 2 CS 07.81, Rn. 4 - ) einer eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Freistaats. - BGH, 18.06.1971 - V ZR 45/69
Anspruch auf Dienstbarkeitsbestellung in Form eines Wegerechts - Anspruch auf …
Auszug aus LG Landshut, 16.03.2016 - 54 O 3308/15
Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des BGH vom 18.06.1971 (Az. V ZR 45/69) hat einen anderen Inhalt als ihn der Kläger vorträgt.