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   LG Landshut, 16.08.2022 - 24 O 1415/22   

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https://dejure.org/2022,45104
LG Landshut, 16.08.2022 - 24 O 1415/22 (https://dejure.org/2022,45104)
LG Landshut, Entscheidung vom 16.08.2022 - 24 O 1415/22 (https://dejure.org/2022,45104)
LG Landshut, Entscheidung vom 16. August 2022 - 24 O 1415/22 (https://dejure.org/2022,45104)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826
    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW Tiguan)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 244/20

    VW haftet nicht bei Kauf eines Gebrauchtwagens nach Aufdeckung des Dieselskandals

    Auszug aus LG Landshut, 16.08.2022 - 24 O 1415/22
    Da die Beurteilung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig eine Gesamtwürdigung des Verhaltens des Schädigers voraussetzt, ist spätestens mit diesen Angaben gegenüber dem KBA, durch welche dieses in die Lage versetzt wurde, gezielte eigene Überprüfungen durchzuführen, der Vorwurf der Sittenwidrigkeit entfallen (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 08.12.2020, VI ZR 244/20).

    Nicht erforderlich ist, dass die Beklagte jegliche ihr mögliche Aufklärung geleistet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020, VI ZR 244/20, Rn. 38).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus LG Landshut, 16.08.2022 - 24 O 1415/22
    Solche sind bereits mehrfach vom BGH für die streitgegenständliche Fallgestaltung abgelehnt worden (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 5/20; Hinweisbeschluss vom 15.06.2021, VI ZR 566/20; Urteile vom 16.09.2021, VII ZR 190/10, 286/20, 321/20, 322/20).
  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus LG Landshut, 16.08.2022 - 24 O 1415/22
    Eine Aussetzung des Rechtsstreits oder eine Vorlage an den EuGH im Hinblick auf das dortige Verfahren C - 100/21 erscheint dem Gericht im Hinblick auf die eindeutige Rechtsprechung des BGH zu den im Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg aufgeworfenen Fragen nicht veranlasst.
  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 190/10

    Handwerkliche Nachlässigkeiten begründen keine Arglisthaftung!

    Auszug aus LG Landshut, 16.08.2022 - 24 O 1415/22
    Solche sind bereits mehrfach vom BGH für die streitgegenständliche Fallgestaltung abgelehnt worden (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 5/20; Hinweisbeschluss vom 15.06.2021, VI ZR 566/20; Urteile vom 16.09.2021, VII ZR 190/10, 286/20, 321/20, 322/20).
  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber

    Auszug aus LG Landshut, 16.08.2022 - 24 O 1415/22
    Ein auf den Ersatz künftiger Schäden gerichteter Feststellungsantrag kann nur dann Erfolg haben, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann (BGHZ 216, 149 = NJW 2018, 1242 Rn. 49).
  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 566/20

    Zurückweisung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus LG Landshut, 16.08.2022 - 24 O 1415/22
    Solche sind bereits mehrfach vom BGH für die streitgegenständliche Fallgestaltung abgelehnt worden (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 5/20; Hinweisbeschluss vom 15.06.2021, VI ZR 566/20; Urteile vom 16.09.2021, VII ZR 190/10, 286/20, 321/20, 322/20).
  • OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16.08.2022, Az. 24 O 1415/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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