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   LG Landshut, 17.01.2020 - 54 O 3945/18   

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https://dejure.org/2020,2226
LG Landshut, 17.01.2020 - 54 O 3945/18 (https://dejure.org/2020,2226)
LG Landshut, Entscheidung vom 17.01.2020 - 54 O 3945/18 (https://dejure.org/2020,2226)
LG Landshut, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 54 O 3945/18 (https://dejure.org/2020,2226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Mangelhaftigkeit der Objektplanung der Bauüberwachung des Architekten hinsichtlich des Elektrogewerks

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 5 U 8/11

    Handwerker im Brandschutzbereich sind zu überwachen

    Auszug aus LG Landshut, 17.01.2020 - 54 O 3945/18
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der im Schriftsatz des Klägers genannten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.11.2011 (Az. 5 U 8/11, BauR 2012, 1274 = NZBau 2012, 372).
  • OLG München, 19.06.2002 - 27 U 951/01

    Verantwortlichkeit des Architekten für Mängel einer Durchführung in der

    Auszug aus LG Landshut, 17.01.2020 - 54 O 3945/18
    In Übereinstimmung mit dem Urteil des OLG München vom 19.06.2002 (Az. 27 U 951/01 - juris) ist das Gericht der Auffassung, dass allein die Tatsache, dass ein Fachplaner Leistungen erbringt, die Verantwortlichkeit des objektplanenden und mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten nicht notwendigerweise entfallen lässt.
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 7 U 176/06

    Haftung des Architekten: Verwendung der von einem Sonderplaner erstellten

    Auszug aus LG Landshut, 17.01.2020 - 54 O 3945/18
    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass in der Verwendung der von einem Sonderplaner erstellten Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich keine Erklärung des Architekten gegenüber dem Bauherren gesehen werden, dass er die Verantwortung für das fremd erstellte Leistungsverzeichnis und die zugrunde liegende Planung übernehmen würde (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2006, Az. 7 U 176/06 - juris).
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