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   LG Landshut, 17.08.2016 - 44 O 3150/12   

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LG Landshut, 17.08.2016 - 44 O 3150/12 (https://dejure.org/2016,56865)
LG Landshut, Entscheidung vom 17.08.2016 - 44 O 3150/12 (https://dejure.org/2016,56865)
LG Landshut, Entscheidung vom 17. August 2016 - 44 O 3150/12 (https://dejure.org/2016,56865)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1975 - IV ZR 19/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Stufenklage

    Auszug aus LG Landshut, 17.08.2016 - 44 O 3150/12
    Die Klägerin durfte also davon ausgehen, dass es zum Fortgang des Verfahrens nicht notwendig ist, Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. BGH NJW 1975, 1409).

    Denn nachdem mit Rechtshängigkeit der Stufenklage auch die Verjährung des Zahlungsanspruchs gehemmt wird, wenn zunächst der Antrag auf Zahlung nicht gestellt wird (vgl. BGH NJW 1975, 1409), gilt dies auch im Verhältnis von Auskunft und Wertermittlung.

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus LG Landshut, 17.08.2016 - 44 O 3150/12
    Denn Gegenstand der Hemmung ist der Streitgegenstand; sieht man daher, wie dies auch der Wortlaut des § 2324 Abs. 1 BGB andeutet, den Auskunftsanspruch als einen einheitlichen Anspruch, der in verschiedenen Stärkegraden geltend gemacht werden kann (so auch BGH NJW 1961, 602), bewirkt ein Grad des Stufenantrags auch die Rechtshängigkeit der stärkeren Grade (vgl. OLG Schleswig, a. a. O.).

    Dies ändert aber nichts daran, dass die Gemeinsamkeit beider Ansprüche in dem Ziel besteht, dem Pflichtteilsberechtigten eine Berechnungsgrundlage seines Leistungsanspruches zu verschaffen, sodass auch der anderweitige Anspruchsinhalt nicht der Rechtshängigkeit weiterer Stärkegrade der Auskunft (vgl. BGH NJW 1961, 602) entgegensteht (so angedeutet durch das OLG Schleswig, a. a. O.).

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus LG Landshut, 17.08.2016 - 44 O 3150/12
    a) Objektiv entstanden, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, ist der Anspruch zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers, da nie strittig war, dass das Wohnrecht Teil des Nachlasses war (in Abgrenzung zu BGH Urteil vom 09.11.1983, IVa ZR 151/82).

    Dem Gericht ist in diesem Zusammenhang bewusst, dass der Wertermittlungsanspruch seinem Inhalt nach vom reinen Auskunftsanspruch zu unterscheiden ist, weil es bei ihm nicht um die Weitergabe von Wissen sondern um die Ermittlung eines Wertes geht (vgl. BGH NJW 1984, 487).

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Auszug aus LG Landshut, 17.08.2016 - 44 O 3150/12
    Denn solange der Kläger die zur Bezifferung seines Leistungsanspruchs erforderlichen Hilfsansprüche in der Vollstreckung durchsetzt, liegt ein Stillstand des Verfahrens nicht vor (vgl. BGH NJW 2012, 2180, Tz. 26).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 30/13

    Beginn und Lauf der kenntnisabhängigen Verjährung für einen ererbten

    Auszug aus LG Landshut, 17.08.2016 - 44 O 3150/12
    Denn hierzu hätte die Beklagte konkret darlegen und beweisen müssen, wann S.L., auf den es in diesem Zusammenhang ankommt (vgl. BGH ZEV 2014, 304), positive Kenntnis von der ihn beeinträchtigenden Verfügung hatte.
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus LG Landshut, 17.08.2016 - 44 O 3150/12
    Diesem schutzwürdigen Interesse steht insbesondere nicht entgegen, dass der Pflichtteilsanspruch selbst verjährt ist, was dazu führen würde, dass die Wertermittlung sinnlos und damit rechtmissbräuchlich wäre (BGH NJW 1985, 384).
  • OLG Schleswig, 05.05.2015 - 3 U 98/14

    Voraussetzungen der Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus LG Landshut, 17.08.2016 - 44 O 3150/12
    Dies ergibt sich schon dadurch, dass dies bis Ende 2009 dadurch im Gesetz angelegt war, dass es mit § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a. F. für die Ansprüche nach § 2314 BGB eine andere Verjährungsfrist anordnete als dies § 2332 BGB 2002 für den Anspruch auf Pflichtteil tat (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 05.05.2015 - 3 U 98/14).
  • OLG München, 08.03.2017 - 20 U 3806/16

    Verjährung des Anspruchs auf Wertermittlung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Landshut vom 17.08.2016, Az. 44 0 3150/12, in Ziffer 1. aufgehoben.
  • LG Darmstadt, 26.04.2021 - 7 O 161/20

    Zur Annahme von grob fahrlässiger Unkenntnis des Pflichtteilsberechtigten

    Die naheliegende Überlegung wäre es daher gewesen, noch im selben Jahr nachzuverfolgen, ob er Erbe wurde oder nicht (so für einen vergleichbaren Fall LG Landshut, Teilurteil vom 17.8.2016 - 44 O 3150/12; OLG München, Endurteil vom 8.3.2017 - 20 U 3806/16; ferner Horn, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl. 2019, § 2332 Rn. 10).
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