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   LG Landshut, 18.08.2021 - 34 T 1916/21   

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https://dejure.org/2021,33603
LG Landshut, 18.08.2021 - 34 T 1916/21 (https://dejure.org/2021,33603)
LG Landshut, Entscheidung vom 18.08.2021 - 34 T 1916/21 (https://dejure.org/2021,33603)
LG Landshut, Entscheidung vom 18. August 2021 - 34 T 1916/21 (https://dejure.org/2021,33603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 13e Abs. 2 S. 5 Nr. 3; GewStG § 2; AO § 12 Nr. 2
    Haftbefehl gegen den Geschäftsführer einer GmbH bei Zwangsvollstreckung einer Forderung gegen eine selbstständige Zweigniederlassung

  • rewis.io

    Beschwerde, Eintragung, Haftbefehl, Gesellschaft, Zulassung, Rechtsbeschwerde, Haftung, Handelsregister, Zweigniederlassung, Gewerbesteuer, Vertreter, Abgabe, Voraussetzungen, Vermutung, sofortige Beschwerde, im eigenen Namen, sofortigen Beschwerde

  • rewis.io

    Beschwerde, Eintragung, Haftbefehl, Gesellschaft, Zulassung, Rechtsbeschwerde, Haftung, Handelsregister, Zweigniederlassung, Gewerbesteuer, Vertreter, Abgabe, Voraussetzungen, Vermutung, sofortige Beschwerde, im eigenen Namen, sofortigen Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung wegen ausstehender Gewerbesteuer auf Grundlage eines Ausstandsverzeichnisses

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 18.12.2012 - 2 W 97/12

    Eintragung der deutschen Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens;

    Auszug aus LG Landshut, 18.08.2021 - 34 T 1916/21
    Vielmehr handelt es sich bei den nach § 13e Abs. 2 S. 5 Nr. 3 HGB eingetragenen Befugnissen um rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (MüKoHGB/Krafka, 5. Aufl. 2021 Rn. 16, HGB § 13e Rn. 16; aA: OLG Bremen, Beschluss vom 18.12.2012 - 2 W 97/12).
  • OLG München, 14.02.2008 - 31 Wx 67/07

    Handelsregistereintragung der Zweigniederlassung einer englischen Private Limited

    Auszug aus LG Landshut, 18.08.2021 - 34 T 1916/21
    Hiergegen spricht insbesondere, dass ein ständiger Vertreter nicht zwingend benannt werden muss (OLG München, DNotZ 2008, 627; BeckOK HGB/Müther, 32. Ed. 15.4.2021 Rn. 13, HGB § 13e Rn. 13).
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