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LG Landshut, 19.10.2020 - 53 O 4178/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 19.10.2020 - 53 O 4178/18
- OLG München, 02.03.2022 - 20 U 7142/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17
Anspruch des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes auf Schadensersatz für …
Auszug aus LG Landshut, 19.10.2020 - 53 O 4178/18
Die Klägerin kann von der Beklagten Ersatz des Gewinns verlangen, der ihr entging, weil die Beschädigung ihres Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursachte, die zu einer Verschlechterung ihres Qualitätselements und - in der Folge - zu einer Herabsetzung der von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenzen führte (hierzu grundlegend: BGH, Urteil vom 08. Mai 2018 - VI ZR 295/17 -, Rn. 11, juris).Entgangener Gewinn ist daher stets anzunehmen, wenn der Geschädigte infolge Beeinträchtigung seines Eigentums etwaige Produktionsmittel nicht gewinnbringend nutzen kann (BGH, Urteil vom 08. Mai 2018 - VI ZR 295/17 -, Rn. 16f., juris).
Sie sind die Grundlage, auf der das Ermessen bei einer Beweiswürdigung nach § 287 ZPO und die Wahrscheinlichkeitsprüfung nach § 252 Satz 2 BGB gründen (BGH, Urteil vom 08. Mai 2018 - VI ZR 295/17 -, Rn. 37, juris).
- OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - 3 Kart 67/17
Auszug aus LG Landshut, 19.10.2020 - 53 O 4178/18
Nach Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 07. November 2018 - 3 Kart 67/17) ist auch unter Berücksichtigung des Wortlauts des § 4 Abs. 5 S. 2 ARegV, der von einer Anpassung zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres spricht, nicht von einem generellen Verbot rückwirkender Anpassungen auszugehen. - BGH, 17.07.2001 - X ZR 65/99
Berechnung des entgangenen Gewinns
Auszug aus LG Landshut, 19.10.2020 - 53 O 4178/18
Der Geschädigte ist deshalb so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten stünde (BGH, Urteil vom 17. Juli 2001 - X ZR 65/99, NJW-RR 2001, 1599, 1600).
- OLG München, 02.03.2022 - 20 U 7142/20
Schadensersatz (entgangener Gewinn) wegen Beschädigung eines Netzkabels und …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 19. Oktober 2020, Az. 53 O 4178/18, wird zurückgewiesen.