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   LG Landshut, 21.07.2022 - 52 O 543/22   

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https://dejure.org/2022,35440
LG Landshut, 21.07.2022 - 52 O 543/22 (https://dejure.org/2022,35440)
LG Landshut, Entscheidung vom 21.07.2022 - 52 O 543/22 (https://dejure.org/2022,35440)
LG Landshut, Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 52 O 543/22 (https://dejure.org/2022,35440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2; EGFGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1
    Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten 3,0-Liter-Motor (hier: Audi A6 Avant)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Landshut, 21.07.2022 - 52 O 543/22
    Die Voraussetzungen, wie sie der BGH in der Entscheidung vom 25.05.2020, VI ZR 252/19 für den Nachweis eines Schadens auf Seiten der Klagepartei zugrunde gelegt hat, sind damit nicht gegeben.

    Die Bejahung des Vermögensschadens setzt hiernach voraus, dass die durch einen unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürliche Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Aktenzeichen VI ZR 252/19, Rn. 46, zitiert nach juris).

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (zuletzt BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19, Rn. 15).

  • OLG München, 10.02.2020 - 3 U 7524/19

    Dieselskandal: Kein Schadensersatz wegen Thermofenster und Abschalteinrichtung

    Auszug aus LG Landshut, 21.07.2022 - 52 O 543/22
    In dem Fall, dass die Beklagte die Rechtslage fahrlässig verkannt hätte, würde es ihr an dem für die Sittenwidrigkeit in subjektiver Hinsicht erforderlichen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit fehlen (OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2020, Az. 3 U 7524/19, Rn. 10 - 13, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2020, Az. 12 U 1593/19 - rechtskräftig).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Landshut, 21.07.2022 - 52 O 543/22
    Im Beschluss vom 19.01.2021 (Az. VI ZR 433/19) hat er ausdrücklich festgehalten, dass die Entwicklung eines Thermofensters für sich nicht ausreicht, um einen Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu begründen.
  • BGH, 10.02.2022 - III ZR 87/21

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Diesel-Skandal für eine

    Auszug aus LG Landshut, 21.07.2022 - 52 O 543/22
    Inwieweit eine mögliche Feststellung den Tatbestand eines nationalen Gesetzes erfüllt, bleibt insoweit den nationalen Gerichten vorbehalten (BGH, Beschluss vom 10.02.2022, Aktenzeichen III ZR 87/21).
  • OLG München, 10.01.2020 - 3 U 5980/19

    Kein Schadensersatz wegen vermeintlicher Abgasmanipulation mittels eines sog.

    Auszug aus LG Landshut, 21.07.2022 - 52 O 543/22
    Für einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 6, 27 EG-FGV bzw. Art. 5 Abs. 2, 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007 fehlt den Vorschriften der entsprechende Schutzcharakter (OLG München, Beschluss vom 10.01.2020, Aktenzeichen 3 U 5980/19).
  • OLG Koblenz, 20.01.2020 - 12 U 1593/19

    Keine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch "Thermofenster" -

    Auszug aus LG Landshut, 21.07.2022 - 52 O 543/22
    In dem Fall, dass die Beklagte die Rechtslage fahrlässig verkannt hätte, würde es ihr an dem für die Sittenwidrigkeit in subjektiver Hinsicht erforderlichen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit fehlen (OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2020, Az. 3 U 7524/19, Rn. 10 - 13, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2020, Az. 12 U 1593/19 - rechtskräftig).
  • OLG München, 26.10.2022 - 34 U 5029/22

    Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 21.07.2022, Az. 52 O 543/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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