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   LG Landshut, 22.09.2016 - 81 O 2823/13   

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https://dejure.org/2016,63252
LG Landshut, 22.09.2016 - 81 O 2823/13 (https://dejure.org/2016,63252)
LG Landshut, Entscheidung vom 22.09.2016 - 81 O 2823/13 (https://dejure.org/2016,63252)
LG Landshut, Entscheidung vom 22. September 2016 - 81 O 2823/13 (https://dejure.org/2016,63252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Kein Mitverschulden des beim Verkehrsunfall verletzten Motorradfahrers wegen Nichttragens von Motoradstiefeln

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Motorradfahrerverletzung wegen Nichttragens von Motoradstiefeln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus LG Landshut, 22.09.2016 - 81 O 2823/13
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440, OLG München in st. Rspr. u.a. Urteil vom 29.10.2010 Az.: 10 U 3249/10).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1991 - 12 U 42/90

    Schmerzensgeld; Monatliche Schmerzensgeldrente; Schüler; Kniebandschädigung;

    Auszug aus LG Landshut, 22.09.2016 - 81 O 2823/13
    All dies rechtfertigt - unter Berücksichtigung einer 10%igen Mithaftung - die zusätzliche Festsetzung einer Schmerzensgeldrente in der ausgeurteilten Höhe (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.02.1991, Az.: 12 U 42/90).
  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3249/10

    Schmerzensgeld: Bemessung bei einer dem Alter des Geschädigten nicht

    Auszug aus LG Landshut, 22.09.2016 - 81 O 2823/13
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440, OLG München in st. Rspr. u.a. Urteil vom 29.10.2010 Az.: 10 U 3249/10).
  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus LG Landshut, 22.09.2016 - 81 O 2823/13
    Danach würde es für eine Mithaftung des Beklagten zu 1 ausreichen, wenn für Fahrer von Leichtkrafträdern innerorts das Tragen von Motorradstiefeln zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich war (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2014, Az.: VI ZR 281/13, dort zum Tragen von Fahrradhelmen).
  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 4256/16

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pkw und Krad: Keine Obliegenheit zum

    Das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 22.09.2016, Az.: 81 O 2823/13, zugestellt am 28.09.2016, wird insofern aufgehoben, als dem Widerkläger.
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