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   LG Landshut, 23.08.2017 - 12 S 776/17   

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https://dejure.org/2017,50435
LG Landshut, 23.08.2017 - 12 S 776/17 (https://dejure.org/2017,50435)
LG Landshut, Entscheidung vom 23.08.2017 - 12 S 776/17 (https://dejure.org/2017,50435)
LG Landshut, Entscheidung vom 23. August 2017 - 12 S 776/17 (https://dejure.org/2017,50435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 167, § 691 Abs. 2 S. 1; BGB § 157, § 242, § 309 Nr. 5, § 310 Abs. 4, § 738; HGB § 171
    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer KG in Liquidation - Abfindungsguthaben und Beitragsforderungen der Gesellschaft

  • rewis.io

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer KG in Liquidation - Abfindungsguthaben und Beitragsforderungen der Gesellschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.2015 - II ZR 310/14

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags bei einer zweigliedrigen stillen

    Auszug aus LG Landshut, 23.08.2017 - 12 S 776/17
    Die Kammer verkennt auch nicht, dass nach der Rechtsprechung des BGH bei Gesellschaftsverträgen von Publikumgesellschaften eine ähnliche Auslegung und Inhaltskontrolle (gemäß § 242 BGB) wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Betracht kommt (so auch die vom Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 22.09.2015, Az.: II ZR 310/14).

    Dementsprechend führt der BGH in seinem Beschluss vom 22.09.2015, Az.: II ZR 310/14, aus, dass die Grundsätze, nach denen die von einem Unternehmen für eine Vielzahl von Gesellschaftsverträgen mit stillen Gesellschaftern vorformulierten Vertragsbedingungen auszulegen sind, in der Rechtsprechung des Senats seit langem geklärt sind.

    Die hier angesprochenen Rechtsfragen sind höchstrichterlich geklärt (vgl. Urteil des BGH vom 22.09.2015, a.a.O.).

  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen

    Auszug aus LG Landshut, 23.08.2017 - 12 S 776/17
    Diese Entscheidung sagt, wie bereits dargelegt, nichts Neues aus, sondern bekräftigt lediglich die ständige Rechtsprechung des BGH beginnend mit dem Urteil vom 27.11.2000, II ZR 218/00.

    7.: Auf die Ausführungen zum Provisionsanspruch der C. Vertriebsgesellschaft kommt es bei der an den §§ 157, 242 BGB orientierten objektiven Auslegung und Inhaltskontrolle (BGH vom 27.11.2000, a.a.O.) nicht an.

  • OLG Dresden, 28.09.2006 - 9 U 1869/05

    Verfahrensrecht - Verjährungshemmung trotz Verschulden?

    Auszug aus LG Landshut, 23.08.2017 - 12 S 776/17
    Aus der Entscheidung des OLG Dresden vom 28.09.2006, Az.: 9 U 1869/05, folgt nichts anderes.
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus LG Landshut, 23.08.2017 - 12 S 776/17
    Ausweislich der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 21.03.2002, Az.: VII ZR 230/01 soll eine Benachteiligung des Antragstellers im Mahnverfahren beseitigt werden.
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