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   LG Landshut, 25.04.2017 - 12 S 209/17   

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https://dejure.org/2017,58898
LG Landshut, 25.04.2017 - 12 S 209/17 (https://dejure.org/2017,58898)
LG Landshut, Entscheidung vom 25.04.2017 - 12 S 209/17 (https://dejure.org/2017,58898)
LG Landshut, Entscheidung vom 25. April 2017 - 12 S 209/17 (https://dejure.org/2017,58898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • reise-recht-wiki.de

    Außergewöhnlicher Umstand bei Verzögerung durch Flugangst von Passagieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abflugverspätung wegen Flugangst und ausgestiegenen Passagieren nach Reparatur

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Erding, 16.01.2017 - 3 C 2378/16

    Zur Haftung einer Fluggesellschaft, wenn sich ein Flug wegen der Flugangst von

    Auszug aus LG Landshut, 25.04.2017 - 12 S 209/17
    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Erding vom 16.01.2017, Az. 3 C 2378/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus LG Landshut, 25.04.2017 - 12 S 209/17
    Der EuGH hat in der Entscheidung W.-H. vom 22.12.2008, Az.: C-549/07 festgestellt, dass Art. 5 Abs. 3 der VO dahingehend auszulegen ist, dass ein bei einem Flugzeug auftretendes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus LG Landshut, 25.04.2017 - 12 S 209/17
    gegen Ryanair vom 31.01.2013, Az. C-12/11 hat der EuGH dies bestätigt und betont, dass es sich bei den außergewöhnlichem Umständen um Umstände handelt, die "abseits des Gewöhnlichen" liegen.
  • BGH, 20.12.2016 - X ZR 75/15

    Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Beschädigung eines Flugzeugs durch einen

    Auszug aus LG Landshut, 25.04.2017 - 12 S 209/17
    Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 20.12.2016 (NJW 2017, 956) zum Thema außergewöhnliche Umstände ausgeführt, dass es sich um Umstände handelt, die außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann.
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