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   LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08   

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https://dejure.org/2008,46164
LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08 (https://dejure.org/2008,46164)
LG Landshut, Entscheidung vom 29.02.2008 - 32 T 499/08 (https://dejure.org/2008,46164)
LG Landshut, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 32 T 499/08 (https://dejure.org/2008,46164)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Versagung einer Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben im Gläubigerverzeichnis i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 6 Insolvenzordnung (InsO); Anforderungen an die Verletzung von Obliegenheitspflichten des Insolvenzschuldners im Falle unrichtiger ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02

    Streitwert für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
    Bei der Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands geht das Beschwerdegericht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH JurBüro 2003, 253) davon aus, dass der für die Gerichtsgebühr nach § 47 I 1 GKG , § 3 ZPO , § 4 InsO maßgebende Wert des Beschwerdegegenstandes in einem Verfahren über die Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig auf 1.200,- EUR festzusetzen ist, wenn - wie hier - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Schätzung der Werthaltigkeit einer verbleibenden Forderung bestehen (Zöller-Herget, § 3 ZPO Rn. 16 - Insolvenzverfahren).
  • LG Hildesheim, 02.02.2004 - 7 T 3/04

    Anordnung des Eröffnungsantrages und Stundungsantrages durch das

    Auszug aus LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
    Ein zahlungsunfähiger Schuldner, der durch ein Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung anstrebt, hat seine verfahrensrechtlichen Pflichten und Obliegenheiten mit der gesteigerten Sorgfalt eines redlichen, d.h. besonders pflichtbewussten und gewissenhaften Schuldners wahrzunehmen ( § 1 S. 2 InsO ; LG Hildesheim, ZVI 2004, 545 [LG Hildesheim 02.02.2004 - 7 T 3/04] m.w.N.).
  • AG Hamburg, 20.12.2005 - 68c IK 187/04

    Aufhebung einer Verfahrenskostenstundung aufgrund einer "Vorwirkung der möglichen

    Auszug aus LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
    Es kommt auf objektiv richtige Angaben an (Uhlenbruck-Vallender, § 290 InsO Rn. 78; Nerlich-Römermann, § 290 InsO Rn. 50; AG Hamburg, Beschluss vom 20.12.2005, Az.: 68c IK 187/04 ).
  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 174/03

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher oder unvollständiger Angaben des

    Auszug aus LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
    Es genügt, dass die falschen oder unvollständigen Angaben ihrer Art nach geeignet sind, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden (BGH NZI 2004, 633 [BGH 23.07.2004 - IX ZB 174/03] ).
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