Rechtsprechung
LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Versagung einer Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben im Gläubigerverzeichnis i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 6 Insolvenzordnung (InsO); Anforderungen an die Verletzung von Obliegenheitspflichten des Insolvenzschuldners im Falle unrichtiger ...
Verfahrensgang
- AG Landshut, 25.01.2008 - 4 IK 445/02
- LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
- BGH, 02.07.2009 - IX ZB 63/08
- BGH, 16.09.2009 - IX ZB 63/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02
Streitwert für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
Auszug aus LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
Bei der Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands geht das Beschwerdegericht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH JurBüro 2003, 253) davon aus, dass der für die Gerichtsgebühr nach § 47 I 1 GKG , § 3 ZPO , § 4 InsO maßgebende Wert des Beschwerdegegenstandes in einem Verfahren über die Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig auf 1.200,- EUR festzusetzen ist, wenn - wie hier - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Schätzung der Werthaltigkeit einer verbleibenden Forderung bestehen (…Zöller-Herget, § 3 ZPO Rn. 16 - Insolvenzverfahren). - LG Hildesheim, 02.02.2004 - 7 T 3/04
Anordnung des Eröffnungsantrages und Stundungsantrages durch das …
Auszug aus LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
Ein zahlungsunfähiger Schuldner, der durch ein Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung anstrebt, hat seine verfahrensrechtlichen Pflichten und Obliegenheiten mit der gesteigerten Sorgfalt eines redlichen, d.h. besonders pflichtbewussten und gewissenhaften Schuldners wahrzunehmen ( § 1 S. 2 InsO ; LG Hildesheim, ZVI 2004, 545 [LG Hildesheim 02.02.2004 - 7 T 3/04] m.w.N.). - AG Hamburg, 20.12.2005 - 68c IK 187/04
Aufhebung einer Verfahrenskostenstundung aufgrund einer "Vorwirkung der möglichen …
- BGH, 23.07.2004 - IX ZB 174/03
Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher oder unvollständiger Angaben des …
Auszug aus LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
Es genügt, dass die falschen oder unvollständigen Angaben ihrer Art nach geeignet sind, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden (BGH NZI 2004, 633 [BGH 23.07.2004 - IX ZB 174/03] ).