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LG Landshut, 30.08.2019 - 73 O 1220/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 30.08.2019 - 73 O 1220/18
- OLG München, 24.02.2020 - 25 U 5686/19
- OLG München, 27.03.2020 - 25 U 5686/19
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 27.03.2020 - 25 U 5686/19
Fehlende Versicherungsfähigkeit in der Restschuldversicherung bei befristetem …
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 30.08.2019, Aktenzeichen 73 O 1220/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 30.08.2019, Aktenzeichen 73 O 1220/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG München, 24.02.2020 - 25 U 5686/19
Keine Absicherung der Arbeitslosigkeit bei befristetem Arbeitsvertrag
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 30.08.2019, Az. 73 O 1220/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.