Rechtsprechung
LG Landshut, 30.09.2016 - 73 O 3421/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,64737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Zum Nachweis einer Unfallmanipulation
- ra.de
Verfahrensgang
- LG Landshut, 30.09.2016 - 73 O 3421/14
- OLG München, 07.07.2017 - 10 U 4341/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07
Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken …
Auszug aus LG Landshut, 30.09.2016 - 73 O 3421/14
So kann bei Vorliegen einer Vielzahl von voneinander unabhängigen Indizien für einen manipulierten Unfall eine Überzeugungsbildung des Gerichts von einem entsprechenden Unfallhergang in Betracht kommen (vgl. OLG München, Urteil vom 07.03.2008, Az. 10 U 5394/07).Dabei müssen die einzelnen Hilfstatsachen feststehen, also unstreitig oder bewiesen sein (OLG München, Urteil vom 07.03.2008, Az. 10 U 5394/07).
- BGH, 29.11.2011 - VI ZR 201/10
Kfz-Haftpflichtversicherer als Streitgenosse bzw. Streithelfer beim Verdacht der …
Auszug aus LG Landshut, 30.09.2016 - 73 O 3421/14
Wegen des Zwecks des § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG und der sich hieraus ergebenden Bindungswirkung eines klageabweisenden Urteils auch zugunsten des beklagten Versicherungsnehmers, darf auch der zusammen mit seinem Versicherungsnehmer in Anspruch genommene Versicherer bereits im Prozess seine eigenen Interessen gemäß §§ 61, 69 ZPO wahrnehmen und damit nicht nur abweichend von dem Versicherungsnehmer argumentieren, sondern auch als Streithelfer des Versicherungsnehmers Klageabweisung beantragen (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2011, Az. VI ZR 201/10, IBRRS 2012, 0114, zitiert nach beck-online). - OLG München, 08.03.2013 - 10 U 3241/12
Darlegungs- und Beweislast bei einem manipulierten Unfall
Auszug aus LG Landshut, 30.09.2016 - 73 O 3421/14
Der Kläger muss nicht beweisen, dass das Unfallgeschehen unfreiwillig bzw. zufällig war (OLG München, Urteil vom 08.03.2013 - Aktenzeichen 10 U 3241/12, BeckRS 2013, 04588).