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   LG Leipzig, 02.03.2021 - 01 T 500/20   

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https://dejure.org/2021,10189
LG Leipzig, 02.03.2021 - 01 T 500/20 (https://dejure.org/2021,10189)
LG Leipzig, Entscheidung vom 02.03.2021 - 01 T 500/20 (https://dejure.org/2021,10189)
LG Leipzig, Entscheidung vom 02. März 2021 - 01 T 500/20 (https://dejure.org/2021,10189)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19

    Erhebung der Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament

    Auszug aus LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20
    Während die Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 18.01.2019, Az.: 34 Wx 165/18 Kost), Köln (Beschluss vom 19.09.2019, Az.: I-2 Wx 264/19) und Bamberg (Beschluss vom 09.09.2019, Az.: 8 W 55/19) davon ausgehen, dass das der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegende Vermögen des Betreuten nicht bei der gerichtlichen Jahresgebühr zu berücksichtigen sei, vertreten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 8 W 434/19), Celle und Hamm (Beschluss vom 18.08.2015, Az.: I-15 Wx 203/15) die entgegengesetzte Auffassung.
  • OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

    Auszug aus LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20
    Die aufgeführte Gegenmeinung (zuletzt OLG Celle, Beschluss vom 21.02.2020, Az.: 2 W 27/20) setzt sich mit dieser Argumentation auseinander, ist aber der Auffassung, dass hierdurch nicht in ausreichender Weise beachtet würde, dass der Betreuer die Rechte des unter Testamentsvollstreckung stehenden Erbes wahrzunehmen hat.
  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten: Ermittlung des Reinvermögens zur

    Auszug aus LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20
    Während die Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 18.01.2019, Az.: 34 Wx 165/18 Kost), Köln (Beschluss vom 19.09.2019, Az.: I-2 Wx 264/19) und Bamberg (Beschluss vom 09.09.2019, Az.: 8 W 55/19) davon ausgehen, dass das der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegende Vermögen des Betreuten nicht bei der gerichtlichen Jahresgebühr zu berücksichtigen sei, vertreten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 8 W 434/19), Celle und Hamm (Beschluss vom 18.08.2015, Az.: I-15 Wx 203/15) die entgegengesetzte Auffassung.
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 15 Wx 203/15

    Begriff des Vermögens i.S. von Vorbem. 1.1 GNotKG-KV

    Auszug aus LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20
    Während die Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 18.01.2019, Az.: 34 Wx 165/18 Kost), Köln (Beschluss vom 19.09.2019, Az.: I-2 Wx 264/19) und Bamberg (Beschluss vom 09.09.2019, Az.: 8 W 55/19) davon ausgehen, dass das der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegende Vermögen des Betreuten nicht bei der gerichtlichen Jahresgebühr zu berücksichtigen sei, vertreten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 8 W 434/19), Celle und Hamm (Beschluss vom 18.08.2015, Az.: I-15 Wx 203/15) die entgegengesetzte Auffassung.
  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts

    Auszug aus LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20
    Während die Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 18.01.2019, Az.: 34 Wx 165/18 Kost), Köln (Beschluss vom 19.09.2019, Az.: I-2 Wx 264/19) und Bamberg (Beschluss vom 09.09.2019, Az.: 8 W 55/19) davon ausgehen, dass das der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegende Vermögen des Betreuten nicht bei der gerichtlichen Jahresgebühr zu berücksichtigen sei, vertreten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 8 W 434/19), Celle und Hamm (Beschluss vom 18.08.2015, Az.: I-15 Wx 203/15) die entgegengesetzte Auffassung.
  • OLG Bamberg, 09.09.2019 - 8 W 55/19

    Geschäftswert für die Jahresgebühr bei einer Dauerbetreuung im Rahmen eines

    Auszug aus LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20
    Während die Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 18.01.2019, Az.: 34 Wx 165/18 Kost), Köln (Beschluss vom 19.09.2019, Az.: I-2 Wx 264/19) und Bamberg (Beschluss vom 09.09.2019, Az.: 8 W 55/19) davon ausgehen, dass das der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegende Vermögen des Betreuten nicht bei der gerichtlichen Jahresgebühr zu berücksichtigen sei, vertreten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 8 W 434/19), Celle und Hamm (Beschluss vom 18.08.2015, Az.: I-15 Wx 203/15) die entgegengesetzte Auffassung.
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