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LG Leipzig, 04.07.2011 - 6 Qs 31/11 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
§ 154 StPO
Pflichtverteidiger, Beiordnung, rückwirkende, Einstellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss ist eine Beiordnung eines Anwalts als Pflichtverteidiger nicht mehr möglich; Beiordnung eines Anwalts als Pflichtverteidiger nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140; StPO § 397a Abs. 1; StPO § 397a Abs. 2
Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss ist eine Beiordnung eines Anwalts als Pflichtverteidiger nicht mehr möglich; Beiordnung eines Anwalts als Pflichtverteidiger nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Keine nachträgliche Pflichtverteidigerbeiordnung? - zumindest bei § 154-StPO-Einstellung "schofel”
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 18.05.2011 - 806 Js 34756/10
- LG Leipzig, 04.07.2011 - 6 Qs 31/11