Rechtsprechung
LG Leipzig, 05.04.2005 - 05 O 512/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung des unaufgeforderten Versandes von Telefaxschreiben werbenden Inhalts bzw. einer telefonischen Kontaktaufnahme; Anbieten von Dienstleistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung; Unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern; Annahme einer mutmaßlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Kann das Einverständnis für Faxwerbung telefonisch eingeholt werden?
Wird zitiert von ... (2)
- VG Köln, 06.03.2013 - 21 K 3572/11
Anordnung der Abschaltung einer Rufnummer nach § 67 Abs. 1 S. 5 TKG durch die …
Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung eines jeden Verbrauchers vollständig dokumentiert, vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 164/09 - juris, LG Leipzig, Urteil vom 05. April 2005 - 05 O 512/05 - juris Rn. 26;.Diese liegen in der eigenmächtigen Inanspruchnahme der Ressourcen des Faxempfängers und ihm entstehende Kosten für Papier, Toner, Strom und Wartung, in der Blockade des Gerätes während der Dauer der Übertragung und allgemein in den damit einhergehenden Störungen, vgl. LG Leipzig, Urteil vom 05. April 2005 - 05 O 512/05 - a.a.O. Rdn.24.
- LG Cottbus, 12.09.2007 - 1 O 18/07
Irreführende Werbung: Verwendung eines Firmenstempels mit dem Hinweis "Fahrschule …
Denn die Einleitung des Einigungsverfahrens durch den Kläger diente der Vermeidung weiterer Kosten und der Streitbeilegung, so dass sowohl die Voraussetzungen eines Aufwendungsersatzanspruches aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB) gegeben sind als auch eine Erstattung der Aufwendungen nach dem Rechtsgedanken des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sachgerecht erscheint (so auch LG Leipzig, Urteil vom 05.04.2005 - 5 O 512/05 - rech. bei www.juris.de).