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   LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07   

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LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07 (https://dejure.org/2008,17477)
LG Leipzig, Entscheidung vom 07.05.2008 - 8 O 2934/07 (https://dejure.org/2008,17477)
LG Leipzig, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 8 O 2934/07 (https://dejure.org/2008,17477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des Gerichtsstandes des § 32b Zivilprozessordnung (ZPO) bei Klagen gegen Garanten eines Prospekts; Wirtschaftsprüfer als einer Prospekthaftung unterliegenden Person aufgrund der Schaffung eines besonderen Vertrauenstatbestands für die Richtigkeit des Prospektes bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WBG Leipzig West AG, Wirtschaftsprüfer zum Schadensersatz verurteilt

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers bei Abdruck seines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1733
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07
    Dem Kläger steht Schadensersatz in der tenorierten Höhe nach den zur Prospekthaftung entwickelten Grundsätzen (vgl. hierzu: BGHZ 158, 110 = ZIP 2004, 1055 , dazu EWiR 2004, 541 (Frisch) ; BGH ZIP 2006, 893 = NJW 2006, 2042; BGH ZIP 2000, 1296) zu.

    a) Einer Prospekthaftung unterliegen nicht nur jene Personen, die das Management bilden und beherrschen, sondern auch solche, die auf anderem Wege mit Verantwortung tragen, etwa weil sie bei wirtschaftlicher Betrachtung mit hinter dem Unternehmen stehen und auf dessen Geschäftsleitung Einfluss ausgeübt haben (vgl. BGHZ 158, 110, 115 = ZIP 2004, 1055, 1056 f. ; BGHZ 145, 121, 127 = ZIP 2000, 2307, 2309 , dazu EWiR 2001, 461 (Armbrüster/Leske) ; BGHZ 115, 213, 217 = ZIP 1992, 552, 553 - Hamburger Modell , dazu EWiR 1991, 1171 (Müller) ; BGH ZIP 2006, 420, 421), oder weil sie einen besonderen Vertrauenstatbestand für die Richtigkeit des Prospekts geschaffen haben.

  • BGH, 31.10.2007 - III ZR 298/05

    Voraussetzungen der Schutzwirkung eines Prospektprüfungsberichts

    Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07
    Allerdings hat sie zum Ziel, Unrichtigkeiten und Rechtsverstöße, die sich auf die Darstellung des Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB) wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung zu erkennen (Baumbach/Hopt/Merkt , a.a.O., § 317 Rz. 5; BGH, Beschl. v. 31.10.2007 - III ZR 298/05, ZIP 2008, 321 , Rz. 26).

    Danach ist in dem Bericht vorweg zu der Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der künftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageplans einzugehen ist, soweit die geprüften Unterlagen und der Lagebericht eine solche Beurteilung erlauben (vgl. BGH ZIP 2008, 321 , Rz. 26).

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07
    a) Einer Prospekthaftung unterliegen nicht nur jene Personen, die das Management bilden und beherrschen, sondern auch solche, die auf anderem Wege mit Verantwortung tragen, etwa weil sie bei wirtschaftlicher Betrachtung mit hinter dem Unternehmen stehen und auf dessen Geschäftsleitung Einfluss ausgeübt haben (vgl. BGHZ 158, 110, 115 = ZIP 2004, 1055, 1056 f. ; BGHZ 145, 121, 127 = ZIP 2000, 2307, 2309 , dazu EWiR 2001, 461 (Armbrüster/Leske) ; BGHZ 115, 213, 217 = ZIP 1992, 552, 553 - Hamburger Modell , dazu EWiR 1991, 1171 (Müller) ; BGH ZIP 2006, 420, 421), oder weil sie einen besonderen Vertrauenstatbestand für die Richtigkeit des Prospekts geschaffen haben.
  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

    Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07
    Anders als in dem vom BGH am 5.12.2005 entschiedenen Fall (III ZR 424/04, ZIP 2006, 854) war der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Beklagten hier weder inhaltlich, noch zeitlich so begrenzt, dass er kein Vertrauen in die zukünftige Vermögenssituation der WBG bei den potenziellen Anlegern hätte begründen können.
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07
    Dem Kläger steht Schadensersatz in der tenorierten Höhe nach den zur Prospekthaftung entwickelten Grundsätzen (vgl. hierzu: BGHZ 158, 110 = ZIP 2004, 1055 , dazu EWiR 2004, 541 (Frisch) ; BGH ZIP 2006, 893 = NJW 2006, 2042; BGH ZIP 2000, 1296) zu.
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07
    Der Schaden liegt hierbei in der getroffenen Anlageentscheidung, da der Kläger eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat (BGH ZIP 2005, 802 m.w.N., dazu EWiR 2005, 491 (Micklitz) ).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 372/03

    Prospekthaftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters

    Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07
    a) Einer Prospekthaftung unterliegen nicht nur jene Personen, die das Management bilden und beherrschen, sondern auch solche, die auf anderem Wege mit Verantwortung tragen, etwa weil sie bei wirtschaftlicher Betrachtung mit hinter dem Unternehmen stehen und auf dessen Geschäftsleitung Einfluss ausgeübt haben (vgl. BGHZ 158, 110, 115 = ZIP 2004, 1055, 1056 f. ; BGHZ 145, 121, 127 = ZIP 2000, 2307, 2309 , dazu EWiR 2001, 461 (Armbrüster/Leske) ; BGHZ 115, 213, 217 = ZIP 1992, 552, 553 - Hamburger Modell , dazu EWiR 1991, 1171 (Müller) ; BGH ZIP 2006, 420, 421), oder weil sie einen besonderen Vertrauenstatbestand für die Richtigkeit des Prospekts geschaffen haben.
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07
    Jedoch hat der BGH bereits mit Entscheidung vom 2.4.1998 (III ZR 245/96, ZIP 1998, 826 , dazu EWiR 1998, 985 (Veil) ) ausgesprochen, dass sogar ein Vertrag zu Gunsten Dritter angenommen werden kann, wenn "die Vertragsteile bei Auftragserteilung, gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt, übereinstimmend davon ausgehen, dass die Prüfung auch im Interesse eines bestimmten Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen soll.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2008 - 8 O 2934/07
    a) Einer Prospekthaftung unterliegen nicht nur jene Personen, die das Management bilden und beherrschen, sondern auch solche, die auf anderem Wege mit Verantwortung tragen, etwa weil sie bei wirtschaftlicher Betrachtung mit hinter dem Unternehmen stehen und auf dessen Geschäftsleitung Einfluss ausgeübt haben (vgl. BGHZ 158, 110, 115 = ZIP 2004, 1055, 1056 f. ; BGHZ 145, 121, 127 = ZIP 2000, 2307, 2309 , dazu EWiR 2001, 461 (Armbrüster/Leske) ; BGHZ 115, 213, 217 = ZIP 1992, 552, 553 - Hamburger Modell , dazu EWiR 1991, 1171 (Müller) ; BGH ZIP 2006, 420, 421), oder weil sie einen besonderen Vertrauenstatbestand für die Richtigkeit des Prospekts geschaffen haben.
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