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   LG Leipzig, 08.12.2016 - 3 Ks 345 Js 5529/16   

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https://dejure.org/2016,60971
LG Leipzig, 08.12.2016 - 3 Ks 345 Js 5529/16 (https://dejure.org/2016,60971)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08.12.2016 - 3 Ks 345 Js 5529/16 (https://dejure.org/2016,60971)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 3 Ks 345 Js 5529/16 (https://dejure.org/2016,60971)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 73-IV-17

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Mit ihrer am 2. Mai 2017 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin, die sich seit dem 16. Februar 2016 in Untersuchungshaft befindet, gegen die im Haftbeschwerdeverfahren ergangenen Beschlüsse des Landgerichts Leipzig vom 8. Dezember 2016 (3 Ks 345 Js 5529/16 jug) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. März 2017 (1 Ws 53/17).

    Dieser stellte mit Beschluss vom 23. Februar 2017 fest, dass sowohl der Beschluss des Landgerichts vom 8. Dezember 2016 (3 Ks 345 Js 5529/16 jug) als auch der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 20. Dezember 2016 (2 Ws 606/16) die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf verletzen.

    Die Beschwerdeführerin sieht sich durch den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 8. Dezember 2016 (3 Ks 345 Js 5529/16 jug) sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 31. März 2017 (1 Ws 53/17) in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt und rügt in diesem Zusammenhang auch einen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip.

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 7-IV-17

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 8. Dezember 2016 (3 Ks 345 Js 5529/16 jug) sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. Dezember 2016 (2 Ws 606/16) verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden wird aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

    Mit ihrer am 22. Januar 2017 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin, die sich seit dem 16. Februar 2016 in Untersuchungshaft befindet, gegen die im Haftbeschwerdeverfahren ergangenen Beschlüsse des Landgerichts Leipzig vom 8. Dezember 2016 (3 Ks 345 Js 5529/16 jug) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. Dezember 2016 (2 Ws 606/16).

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