Rechtsprechung
LG Leipzig, 09.09.2009 - 3 HK O 4523/06, 3 HKO 4523/06, 3 HK O 4523/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Bewertungen über die Thematik des Gutachtenauftrages hinaus und ohne zwingendem Zusammenhang zum Gutachtenauftrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständige: Befangenheit wegen unsachlicher Grundhaltung! (IBR 2012, 1391)
Papierfundstellen
- BauR 2010, 123
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LG Leipzig, 09.09.2009 - 3 HKO 4523/06
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH NJW 2005, 1869).Eine Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann berechtigt sein, wenn der Sachverständige seine gutachterlichen Äußerungen in einer Weise gestaltet, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können (vgl. BGH NJW 2005, 1869).
- BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus LG Leipzig, 09.09.2009 - 3 HKO 4523/06
Ausreichend ist bereits, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus ein objektiver Grund gegeben ist, der in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen (vgl. BGH NJW 75, 1363; BGH WRP 2008, 127; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2007, 6363; OLG Jena OLGR Jena 99, 450). - BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
Sachverständigenablehnung II
Auszug aus LG Leipzig, 09.09.2009 - 3 HKO 4523/06
Ausreichend ist bereits, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus ein objektiver Grund gegeben ist, der in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen (vgl. BGH NJW 75, 1363; BGH WRP 2008, 127; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2007, 6363; OLG Jena OLGR Jena 99, 450).