Rechtsprechung
LG Leipzig, 14.01.2021 - 03 O 917/20 |
Kurzfassungen/Presse
- duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)
COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 14.01.2021 - 03 O 917/20
- OLG Dresden, 06.07.2021 - 4 U 283/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 06.07.2021 - 4 U 283/21
1. Verspricht ein Versicherer eine Entschädigung, wenn 'die zuständige …
für Recht erkannt: I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 14.01.2021, Az 3 O 917/20, wird auf ihre Kosten.Sie beantragt, das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 14.01.2021, Az 3 O 917/20, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 90.000,00 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.03.2020 sowie vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.863,40 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB gemäß § 247 BGB ab Zustellung der Klage zu zahlen.
- LG Siegen, 29.06.2021 - 1 O 331/20
Betriebsschließungsversicherung - Anspruch wegen Schließungen infolge …
Mit dem genannten Verständnis der hier anzuwendenden Vertragsbestimmungen können eine objektive Mehrdeutigkeit und das Bestehen für den Versicherungsnehmer nicht behebbarer Zweifel nicht angenommen werden, zumal Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt bleiben müssen, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernstlich in Betracht kommen (Landgericht Leipzig, Urteil vom 14.01.2021 - 3 O 917/20 Rn. 34 [BeckRS 2021, 701] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen [NJW 2021, 1392 Rn.33]). - LG Siegen, 08.06.2021 - 1 O 237/20
Betriebsschließungsversicherung - Versicherungsschutz Corona-Pandemie
Mit dem genannten Verständnis der hier anzuwendenden Vertragsbestimmungen können eine objektive Mehrdeutigkeit und das Bestehen für den Versicherungsnehmer nicht behebbarer Zweifel nicht angenommen werden, zumal Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt bleiben müssen, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernstlich in Betracht kommen (Landgericht Leipzig, Urteil vom 14.01.2021 - 3 O 917/20 Rn. 34 [BeckRS 2021, 701] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen [NJW 2021, 1392 Rn.33). - LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
Auslegung von Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Mit dem genannten Verständnis der hier anzuwendenden Vertragsbestimmungen können eine objektive Mehrdeutigkeit und das Bestehen für den Versicherungsnehmer nicht behebbarer Zweifel nicht angenommen werden, zumal Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt bleiben müssen, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernstlich in Betracht kommen (Landgericht Leipzig, Urteil vom 14.01.2021 - 3 O 917/20 Rn. 34 [BeckRS 2021, 701] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen [NJW 2021, 1392 Rn.33).