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   LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15   

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LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15 (https://dejure.org/2015,37890)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15 (https://dejure.org/2015,37890)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - 11 KLs 390 Js 9/15 (https://dejure.org/2015,37890)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale »kino.to« und »kinoX.to«

  • heise.de (Pressemeldung, 15.12.2015)

    § 303b StGB, §§ 106, 108a UrhG
    Kinox.to-Mitbetreiber zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

  • heise.de (Pressebericht, 19.01.2017)

    Haftstrafe für Mitbetreiber von Kinox.to rechtskräftig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kinox.to-Mitbetreiber verurteilt - Mehrjährige Haftstrafe für tausendfache Urheberrechtsverletzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und "kinoX.to"

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Kinox.to zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Somit werden ihnen die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in ihrer jeweiligen Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

    Der Annahme von Gewerbsmäßigkeit steht daher nicht entgegen, dass B... und P... nach den Feststellungen nur eine Tat (freilich in mehreren tateinheitlichen Fällen) begingen (vgl. dazu: BGHSt 49, 177; auch: BGH, 5 StR 531/13, zitiert nach juris).

    Somit werden ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in seiner Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

    Gewerbsmäßigkeit kann auch dann vorliegen, soweit - wie vorliegend - das strafrechtlich relevante Verhalten als eine materiell einheitliche Tat i.S.v. § 52 StGB zu bewerten ist (Fischer a.a.O. vor § 52 Rn. 61a a.E.), wenn der Angeklagte nach den Feststellungen hier nur eine Tat (freilich in mehreren tateinheitlichen Fällen) begangen hat (vgl. dazu: BGHSt 49, 177; auch: BGH, 5 StR 531/13, zitiert nach juris).

  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Somit werden ihnen die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in ihrer jeweiligen Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

    Somit werden ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in seiner Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 422/07

    Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils (Versuch; Tatbestandsirrtum)

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Im Übrigen genießen auch in Fällen des Diebstahls deliktisch erworbener Sachen diese Sachen Strafrechtsschutz (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 22; BGH, NStZ 2009, 37).

    Im Übrigen genießen auch in Fällen des Diebstahls deliktisch erworbener Sachen diese Sachen Strafrechtsschutz (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 22; BGH, NStZ 2009, 37).

  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Im Übrigen genießen auch in Fällen des Diebstahls deliktisch erworbener Sachen diese Sachen Strafrechtsschutz (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 22; BGH, NStZ 2009, 37).

    Im Übrigen genießen auch in Fällen des Diebstahls deliktisch erworbener Sachen diese Sachen Strafrechtsschutz (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 22; BGH, NStZ 2009, 37).

  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 514/11

    Konkurrenzen beim uneigentlichen Organisationsdelikt

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Somit werden ihnen die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in ihrer jeweiligen Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

    Somit werden ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in seiner Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11

    Betrug (gewerbsmäßig; Bande); Serienstraftaten (Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Somit werden ihnen die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in ihrer jeweiligen Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

    Somit werden ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in seiner Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

  • KG, 27.06.2003 - 5 U 96/03

    Urheberrechte an Aufnahmen aus der Sendung "Beat-Club" von Radio Bremen:

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Das Ergebnis, also der Film, muss sich durch Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen geistigen Schaffens darstellen (KG ZUM 2003, 863f).

    Der Einsatz eines Regisseurs bestätigt auch die erforderliche Werkhöhe (KG, ZUM 2003, 863f.), wofür auch der regelmäßige Einsatz von landes- oder weltweit bekannten Schauspielern spricht.

  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Die Anordnung erscheint daher nicht schlechthin ungerecht (vgl. zu diesem Maßstab: BGH, NStZ-RR 2009, 234).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Von daher waren die Handlungen ursächlich für die gesamte festgestellte Tat und sind als Beihilfe im festgestellten Umfang zu bewerten (vgl. zum Dauerdelikt : BGHSt 54, 140).
  • LG Leipzig, 14.06.2012 - 11 KLs 390 Js 191/11

    Illegales Filmportal: Kino.to-Chef muss ins Gefängnis

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
    Die Feststellungen zu II. A 1.), 2.) und 4.) beruhen ergänzend auf den tatsächlichen Feststellungen im Urteil der Kammer vom 14.06.2012 im Verfahren gegen den anderweitig Verfolgten B... (Az: 11 KLs 390 Js 191/11) und gegen P... (Az.: 11 Kls 390 Js 183/11), die in Übereinstimmung mit den Angaben P, B... , T... S... und ... und ... N... stehen, die den Aufbau und Betrieb von kino.to und die Beteiligung der Mitarbeiter nochmals bestätigt haben.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1992 - 5 Ss 378/92

    Einziehung; Brief mit beleidigendem Inhalt; Computer des Täters

  • LG Leipzig, 11.04.2012 - 11 KLs 390 Js 183/11

    Kino.to-Prozess: Wie Coca Cola und Kalaschnikow

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 65/07

    Beweiswürdigung (Beihilfe zum Betrug; nachvollziehbare Darstellung insbesondere

  • BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12

    Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 618/10

    Schwere räuberische Erpressung (Scheinwaffe; Werkzeug oder Mittel um den

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