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   LG Leipzig, 17.08.2018 - 08 O 1061/17   

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https://dejure.org/2018,29104
LG Leipzig, 17.08.2018 - 08 O 1061/17 (https://dejure.org/2018,29104)
LG Leipzig, Entscheidung vom 17.08.2018 - 08 O 1061/17 (https://dejure.org/2018,29104)
LG Leipzig, Entscheidung vom 17. August 2018 - 08 O 1061/17 (https://dejure.org/2018,29104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Unwirksame AGB in Mobilfunkverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.2017 - III ZR 389/16

    Bemessung der Beschwer in Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz ( UKlaG )

    Auszug aus LG Leipzig, 17.08.2018 - 8 O 1061/17
    Für den Streitwert war für jede der fünf Klauseln (bei d) handelt es sich um zwei Klauseln) ein Betrag i.H.v. 2.500,00 EUR anzusetzen (BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - III ZR 389/16); zzgl.
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

    Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

    Auszug aus LG Leipzig, 17.08.2018 - 8 O 1061/17
    Denn der Hinweis auf die Nachweismöglichkeit eines geringeren oder gar keines Schadens muss für den rechtsunkundigen Verbraucher ohne weiteres verständlich sein (BGH NJW 2010, 2122, 2011, 1954).
  • OLG Koblenz, 28.05.2014 - 2 U 246/13
    Auszug aus LG Leipzig, 17.08.2018 - 8 O 1061/17
    Hierzu fehlt es jedoch nach substantiiertem Bestreiten der von der Beklagten (pauschal) behaupteten Schadenspositionen durch den Kläger neben einem konkreten Vortrag, wie diese sich zusammensetzen (etwa die behaupteten "Bearbeitungsgebühren der Bank der Beklagten, die bis zu 8, 75 EUR betragen" sollen, die Kosten für Personalaufwand, soweit sie dem Grunde nach erstattungsfähig sind) an einem geeigneten Beweisangebot (zu dieser Frage auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 28.05.2014 - 2 U 246/13).
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades:

    Auszug aus LG Leipzig, 17.08.2018 - 8 O 1061/17
    Für ihre Behauptung, die geltend gemachten Beträge seien nicht höher als der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Schaden, ist die Beklagte darlegungs- und beweisfällig geblieben (zur Frage der Darlegungs- und Beweislast des Klauselverwenders in diesem Punkt vgl. bsp.haft: BGH, Urteil vom 18.02.2015 - XII ZR 199/13, Rz. 22 m.w.N., zit. nach juris).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus LG Leipzig, 17.08.2018 - 8 O 1061/17
    Vielmehr handelt es sich um Aufwendungen für eigene Zwecke der Beklagten (BGH, Urteil vom 18.04.2002 - III ZR 199/01).
  • OLG Hamburg, 06.10.2016 - 10 U 20/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkbetreibers: Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Leipzig, 17.08.2018 - 8 O 1061/17
    Denn es kommt nicht auf den bei bei der Beklagten entstehenden möglichen Maximalschaden, sondern auf den Durchschnittsschaden der Branche an (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2016 - 10 U 20/14).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2018 - 20 U 39/17

    Unterlassungsansprüche eines in die Liste der qualifizierten Einrichtungen

    Auszug aus LG Leipzig, 17.08.2018 - 8 O 1061/17
    Die von der Beklagten hierzu vorgetragenen Tatsachen ermöglichen es dem Gericht gerade nicht, sich "davon zu überzeugen ..., dass der Pauschalbetrag den branchenüblichen Durchschnittschaden nicht wesentlich übersteigt." (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2018 - 20 U 39/17).
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