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   LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95   

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https://dejure.org/1995,9015
LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95 (https://dejure.org/1995,9015)
LG Leipzig, Entscheidung vom 20.09.1995 - 12 T 5479/95 (https://dejure.org/1995,9015)
LG Leipzig, Entscheidung vom 20. September 1995 - 12 T 5479/95 (https://dejure.org/1995,9015)
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  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 108/76

    Befreiung von Gerichtskosten für nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen

    Auszug aus LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95
    Vor allem selbständige rechtsfähige, aber auch nicht selbständige Anstalten, die mit einem eigenen Haushalt ausgestattet sind, sollen nicht deshalb Kostenbefreiung in Anspruch nehmen können, weil sie Träger der (mittelbaren) Staatsverwaltung sind (BGH VersR 82, 145 f).
  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 128/76

    Gemeindeunfallversicherungsverband - Kostenfreiheit - Gesetzliche -

    Auszug aus LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95
    Die Verwaltung einer Anstalt nach dem Bundeshaushaltsplan setzt voraus, daß ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig im Haushaltsplan erscheinen (BGH VersR 56, 242; 78, 762; KG VersR 89, 816; Rpfl 82, 487).
  • KG, 31.03.1989 - 1 AR 9/88

    Krankenhausbetrieb; Berlin; Gebührenzahlung; Befreiung

    Auszug aus LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95
    Die Verwaltung einer Anstalt nach dem Bundeshaushaltsplan setzt voraus, daß ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig im Haushaltsplan erscheinen (BGH VersR 56, 242; 78, 762; KG VersR 89, 816; Rpfl 82, 487).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 40/96

    Kostenpflicht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Da in den Bundeshaushaltsplänen 1995 und 1996 nur die Zuwendungen an die BvS ausgewiesen werden, während die Einnahmen und Ausgaben nicht in die Pläne selbst aufgenommen sind, ist sie mithin nicht von den Kosten befreit (so auch KG KGR Berlin 1996, 274; OLG Dresden, Beschl. v. 26. Juni 1996 - 9 W 0300/96, n.v.; LG Leipzig, VIZ 1996, 354; Lappe, in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO 13. Aufl. Anh. C I "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben"; Rohs/Wedewer, KostO § 11 Rdn. 10; Müller DGVZ 1996, 58; anderer Ansicht OLG München DtZ 1996, 281; Hartmann, Kostengesetze 27. Aufl. § 2 GKG Rdn. 7 "Bund").
  • OLG München, 22.05.1996 - 11 W 1581/96
    Allerdings wird für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) nach der bisher bekannten LiteraturundRechtsprechungdieGebührenfreiheitverneint(soLG Leipzig JurBüro 1996, 207; LG Magdeburg, Beschluß vom 23.1.1995 ­ 9 O 2654/94 ­; Korinthenberg/Lappe, KostO 13. Aufl. (1995), Anhang C ­ "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" ­; H. Müller, DGVZ 1996, 58).
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