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   LG Leipzig, 22.06.2001 - 1 Qs 30/01   

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https://dejure.org/2001,18678
LG Leipzig, 22.06.2001 - 1 Qs 30/01 (https://dejure.org/2001,18678)
LG Leipzig, Entscheidung vom 22.06.2001 - 1 Qs 30/01 (https://dejure.org/2001,18678)
LG Leipzig, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 1 Qs 30/01 (https://dejure.org/2001,18678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen Nichteinbringlichkeit einer Gesamtgeldstrafe; Aussetzung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen unbilliger Härte; Nichterbringbarkeit einer Geldleistung wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Verbüßung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 142
  • NZI 2002, 58
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 24.08.2006 - 2 BvR 1552/06

    Kein Verstoß gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte durch

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur, dass spätestens ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens von der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe auszugehen ist, weil der Verurteilte damit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen verliert (§ 80 Abs. 1 InsO), die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen nicht zulässig ist (§ 89 Abs. 1 InsO) und es sich bei Geldstrafen um nachrangige Insolvenzforderungen handelt (§ 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO), deren Befriedigung in der Regel nicht erwartet werden kann, und deshalb die Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht kommt (vgl. LG Leipzig, ZIP 2002, S. 142 mit zustimmender Besprechung von Wessing, EWiR 2002, S. 167; Vallender/Elschenbroich, NZI 2002, S. 130 [131]; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2001, § 459 c Rn. 10; Häger, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. 2003, § 43 Rn. 10; Fischer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 459 c Rn. 5 f.; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 459 c Rn. 5; Zeitler, Rpfleger 2001, S. 337 [338]; Franke, NStZ 1999, S. 548 f., dagegen kritisch zur Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe im Restschuldbefreiungsverfahren).

    Die Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur auch nicht als unbillige Härte im Sinne von § 459 f StPO angesehen (vgl. LG Leipzig, ZIP 2002, S. 142; Vallender/Elschenbroich, NZI 2002, S. 130 [131]; Zeitler, Rpfleger 2001, S. 337 [338]; Franke, NStZ 1999, S. 548 f.).

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