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   LG Leipzig, 23.06.2017 - 01 S 312/16   

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https://dejure.org/2017,40395
LG Leipzig, 23.06.2017 - 01 S 312/16 (https://dejure.org/2017,40395)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23.06.2017 - 01 S 312/16 (https://dejure.org/2017,40395)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 01 S 312/16 (https://dejure.org/2017,40395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Ordnungsgemäßheit einer Nebenkostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehler bei der Nebenkostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die materiell-wirksame Betriebskostenabrechnung (IMR 2018, 1006)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06

    Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlung

    Auszug aus LG Leipzig, 23.06.2017 - 1 S 312/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH läßt allein die Übersendung einer Betriebskostenabrechnung, die vom Mietvertrag abweicht, aus Sicht des Mieters nicht ohne Weiteres auf den Willen des Vermieters schließen, eine Änderung des Mietvertrags herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2008 - VIII ZR 14/06).
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 22/04

    Rechtsstellung des Grundstückserwerbers bei Verzug des Veräußerers mit der

    Auszug aus LG Leipzig, 23.06.2017 - 1 S 312/16
    Wird der Schadensersatzanspruch - wie hier - in der Eigentumszeit des Erwerbers fällig, so ist der Erwerber ersatzpflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2005 - VIII ZR 22/04; vgl. auch: Blank/'Börstinghaus, Miete, 5. Auflage, § 566 BGB, Rn. 85 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2014 - XII ZR 170/13

    Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummiete:

    Auszug aus LG Leipzig, 23.06.2017 - 1 S 312/16
    Er muss spezifiziert darlegen, dass gleichwertige Leistungen nach den örtlichen Gegebenheiten zu einem deutlich günstigeren Preis zu verschaffen gewesen wären (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2014 - XII ZR 170/13; Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Auflage, § 556 BGB, Rn. 154).
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