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   LG Leipzig, 23.10.2020 - 04 O 3008/19   

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https://dejure.org/2020,34145
LG Leipzig, 23.10.2020 - 04 O 3008/19 (https://dejure.org/2020,34145)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23.10.2020 - 04 O 3008/19 (https://dejure.org/2020,34145)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23. Oktober 2020 - 04 O 3008/19 (https://dejure.org/2020,34145)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PIM Gold-Skandal: Inhaberin des Goldhaus Paßora muss Schadensersatz zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inhaberin des Goldhauses Paßora im PIM-Goldskandal zum Schadensersatz verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus LG Leipzig, 23.10.2020 - 4 O 3008/19
    Der Vermittler ist zudem aufgrund des zumindest konkludent zwischen ihm und dem Anlageinteressierten zustande gekommenen Auskunftsvertrages zur richtigen und vollständigen Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageinteressenten von besonderer Bedeutung sind, verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2009, Az. III ZR 17/08).
  • BGH, 08.01.2019 - XI ZR 535/17

    Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens bei der Feststellung des Verkehrswerts

    Auszug aus LG Leipzig, 23.10.2020 - 4 O 3008/19
    Soweit die Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung auf eine Entscheidung des BGH (Beschluss vom 08.01.2019, Az. XI ZR 535/17) abgestellt und die Auffassung vertreten haben, die Beklagte habe auf entsprechende Umstände nicht hinweisen müssen, erging die entsprechende Entscheidung zur Frage, ob eine finanzierende Bank auf eine etwaige sittenwidrige Überhöhung des von ihr finanzierten Kaufpreises für eine Immobilie hinweisen muss und ist mit dem hier vorliegenden Sachverhalt eines unterlassenen Hinweises im Rahmen der Anlagevermittlung von vornherein nicht vergleichbar.
  • BGH, 30.10.2014 - III ZR 493/13

    Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus LG Leipzig, 23.10.2020 - 4 O 3008/19
    Zwar ist grundsätzlich die Haftung eines Anlagevermittlers nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa Urteil vom 30.10.2014, Az.: III ZR 493/13) nicht so weitgehend wie die eines Anlageberaters.
  • BGH, 11.02.2014 - II ZR 273/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Tatsächliche Vermutung der Kausalität einer

    Auszug aus LG Leipzig, 23.10.2020 - 4 O 3008/19
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Klagepartei, so sie denn von der Beklagten ordnungsgemäß darüber aufgeklärt worden wäre, dass die Berechnung des Kaufpreises anhand des teureren 1 g-Barren-Preises, welcher zudem von der PIM selbst festgesetzt wurde, erfolgte und sie zudem tatsächlich kein (im Falle des Produktes "Kinder Gold Kauf" Allein-)Eigentum an den entsprechenden Goldbarren erwarb, sondern lediglich einen - unzureichend gesicherten - schuldrechtlichen Herausgabeanspruch, die streitgegenständliche Goldanlage nicht getätigt hätte (Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens, vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. II ZR 273/12).Die Klagepartei hat daher einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung eines Betrages in Höhe der Anlagesumme von 10.000,00 EUR zuzüglich 299, 00 EUR Einrichtungsgebühr (Bonusgoldkauf+) sowie von 700, 00 EUR (Kinder Gold Kauf), insgesamt mithin 10.999,00 EUR, Zug-um-Zug gegen Abgabe eines Angebotes auf Übernahme der streitgegenständlichen Verträge.
  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15

    Kapitalanlagegeschäft: Zurechnung des Vermittlerhandelns

    Auszug aus LG Leipzig, 23.10.2020 - 4 O 3008/19
    Die Beklagte stellte daraufhin der Klagepartei die streitgegenständlichen Anlagen vor und es kam zum Abschluss der entsprechenden Goldkaufverträge (siehe zur Abgrenzung von Anlageberatung und Anlagevermittlung etwa BGH, Urteil vom 05.04.2017, Az.: IV ZR 437/15).
  • OLG Dresden, 27.05.2021 - 8 U 2187/20

    Haftung des Anlagevermittlers wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken von

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 23.10.2020 - 04 O 3008/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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