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LG Leipzig, 28.02.2017 - 03 S 73/15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 09.01.2015 - 113 C 8681/13
- LG Leipzig, 28.02.2017 - 03 S 73/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG München, 22.09.2011 - 29 U 1360/11
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung: …
Auszug aus LG Leipzig, 28.02.2017 - 3 S 73/15
Die Klausel könnte bereits gegen das Transparenzgebot und das gesetzliche Leitbild der §§ 1, 28, 125 VVG verstoßen und daher gemäß § 307 BGB nichtig sein, weil das vom Versicherungsnehmer geforderte Verhalten, "vor Klageerhebung die Rechtskraft eines anderen gerichtlichen Verfahrens abzuwarten, dass tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann, soweit ihre Interessen (die des Versicherungsnehmers) dadurch nicht unbillig beeinträchtigt werden", nicht - wie bei Obliegenheitsverletzungen erforderlich - hinreichend klar ist (vgl. z.B. OLG München, VersR 2012, 313; OLG Köln, VersR 2012, 1385, sowie VersR 2016, 113). - OLG Köln, 17.03.2015 - 9 U 152/14
Umfang der Obliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung …
Auszug aus LG Leipzig, 28.02.2017 - 3 S 73/15
Die Klausel könnte bereits gegen das Transparenzgebot und das gesetzliche Leitbild der §§ 1, 28, 125 VVG verstoßen und daher gemäß § 307 BGB nichtig sein, weil das vom Versicherungsnehmer geforderte Verhalten, "vor Klageerhebung die Rechtskraft eines anderen gerichtlichen Verfahrens abzuwarten, dass tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann, soweit ihre Interessen (die des Versicherungsnehmers) dadurch nicht unbillig beeinträchtigt werden", nicht - wie bei Obliegenheitsverletzungen erforderlich - hinreichend klar ist (vgl. z.B. OLG München, VersR 2012, 313; OLG Köln, VersR 2012, 1385, sowie VersR 2016, 113). - OLG Düsseldorf, 06.11.1975 - 8 U 36/75
Auszug aus LG Leipzig, 28.02.2017 - 3 S 73/15
Mit einer Klageerhebung vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers verletzt der Rechtsanwalt seine Pflichten gegenüber dem Mandanten, wenn dieser ihm nicht in Kenntnis dieses Umstandes und des Kostenrisikos ausführlich unbedingten Klageauftrag erteilt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1976, 892; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 1370). - OLG Nürnberg, 29.06.1989 - 8 U 4078/88
Schadensersatzanspruch gegenüber einem Rechtsanwalt wegen positiver Verletzung …
Auszug aus LG Leipzig, 28.02.2017 - 3 S 73/15
Mit einer Klageerhebung vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers verletzt der Rechtsanwalt seine Pflichten gegenüber dem Mandanten, wenn dieser ihm nicht in Kenntnis dieses Umstandes und des Kostenrisikos ausführlich unbedingten Klageauftrag erteilt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1976, 892; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 1370). - OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11
Die Kostenminderungspflicht in § 17 Abs. 5 c cc ARB 94 verstößt gegen das …
Auszug aus LG Leipzig, 28.02.2017 - 3 S 73/15
Die Klausel könnte bereits gegen das Transparenzgebot und das gesetzliche Leitbild der §§ 1, 28, 125 VVG verstoßen und daher gemäß § 307 BGB nichtig sein, weil das vom Versicherungsnehmer geforderte Verhalten, "vor Klageerhebung die Rechtskraft eines anderen gerichtlichen Verfahrens abzuwarten, dass tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann, soweit ihre Interessen (die des Versicherungsnehmers) dadurch nicht unbillig beeinträchtigt werden", nicht - wie bei Obliegenheitsverletzungen erforderlich - hinreichend klar ist (vgl. z.B. OLG München, VersR 2012, 313; OLG Köln, VersR 2012, 1385, sowie VersR 2016, 113).