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   LG Leipzig, 31.08.2016 - 1 S 133/16   

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https://dejure.org/2016,63333
LG Leipzig, 31.08.2016 - 1 S 133/16 (https://dejure.org/2016,63333)
LG Leipzig, Entscheidung vom 31.08.2016 - 1 S 133/16 (https://dejure.org/2016,63333)
LG Leipzig, Entscheidung vom 31. August 2016 - 1 S 133/16 (https://dejure.org/2016,63333)
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 101-IV-18

    Unangreifbarkeit von Anhörungsrügen zurückweisenden gerichtlichen Entscheidungen

    Mit ihrer am 17. Oktober 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 18. Juli 2018 (01 S 133/16) sowie gegen den ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 11. September 2018 (01 S 133/16).

    Mit Urteil vom 31. August 2016 (01 S 133/16) verwarf das Landgericht Leipzig die Berufung als unzulässig und ließ die Revision nicht zu.

    Mit Urteil vom 18. Juli 2018 (01 S 133/16) gewährte das Landgericht Leipzig den Beschwerdeführern hinsichtlich der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und wies die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 28. Januar 2016 als unbegründet zurück.

    Gegen das Urteil des Landgerichts erhoben die Beschwerdeführer Anhörungsrüge, welche das Landgericht mit Beschluss vom 11. September 2018 (01 S 133/16), den Beschwerdeführern zugestellt am 17. September 2018, als unbegründet zurückwies.

    1. Soweit sich die Beschwerdeführer gegen den ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 11. September 2018 (01 S 133/16) wenden, fehlt der Verfassungsbeschwerde das Rechtsschutzbedürfnis.

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