Rechtsprechung
LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einhaltung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme durch Ermittlungspersonen aufgrund eines fehlenden richterlichen Eildienstes während der Nachtzeit; Beweisverwertungsverbot bezüglich des Ergebnisses eines im Grenzbereich zur Ordnungswidrigkeit liegenden ...
- blutalkohol
, S. 531
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Auszüge)
Richterliche mündliche Blutprobenanordnung nachts binnen einer Viertelstunde ist unseriös und wahrt Richtervorbehalt nur formal
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Richter arbeitet nicht ohne Akte
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig - kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig - kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?
Besprechungen u.ä. (2)
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Richter arbeitet nicht ohne Akte
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst
Verfahrensgang
- AG Limburg, 23.06.2009 - 6 Js 9578/09
- LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 384
- NStZ-RR 2010, 272
- NStZ-RR 2010, 80