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   LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs - 3 Js 7309/18   

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LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs - 3 Js 7309/18 (https://dejure.org/2019,4482)
LG Limburg, Entscheidung vom 07.03.2019 - 1 KLs - 3 Js 7309/18 (https://dejure.org/2019,4482)
LG Limburg, Entscheidung vom 07. März 2019 - 1 KLs - 3 Js 7309/18 (https://dejure.org/2019,4482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressemeldung, 07.03.2019)

    Haftstrafen für Betreiber von Kinderporno-Plattform "Elysium"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hausdurchsuchung wegen Vorwurf der Kinderpornographie (KiPo)

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.02.2019)

    "Elysium": Haftstrafen im Prozess um Kinderporno-Plattform gefordert

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2018)

    Riesiges Netzwerk für Pädophile

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11

    Bandenmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Schriften (öffentliches

    Auszug aus LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
    Ein solches Zugänglichmachen liegt in der Zurverfügungstellung einer Plattform, die dem Einstellen von Dateien im Internet dient, wobei die Möglichkeit des Lesezugriffs genügt und ist unabhängig davon zu bewerten, ob dort - wie hier erfolgt - lediglich entsprechende Links auf eine kinderpornographische Dateien gepostet werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 9).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass es zumindest bei TGE das Zugangshindernis des anfänglichen und monatlichen Postens kinderpornographischer Schriften gab, da es sich dabei um ein bloßes Scheinhindernis für pädophile Nutzer handelt, die regelmäßig im Besitz entsprechender Dateien sind oder sich diese beschaffen können (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 12ff, zum Hang zum Sammeln und Aufbewahren bei Menschen mit pädophiler Neigung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.08.2014 - 2 BvR 200/14, Rz. 22).

    Bei Aufruf einer im Internet befindlichen Datei wird diese regelmäßig im Cache-Speicher der Festplatte gespeichert, wodurch der Nutzer daran Besitz erlangt, sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist, da es ihm möglich ist, diese jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 15ff; BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 1 StR 430/06).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass dabei noch eine Mitwirkungshandlung des Gegenübers durch das Anklicken des jeweiligen, geposteten Links erforderlich ist, da es sich dabei lediglich um einen als geringfügig einzustufenden Schritt handelt, mit dem aufgrund des Zwecks des Mediums, das gerade auf den Austausch und die Übermittlung solcher Daten gerichtet ist, alsbald zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 18).

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 398/11

    Betreiben eines Internet-Boards nebst dazugehörigen Chats als (bandenmäßige)

    Auszug aus LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
    Unschädlich ist, dass sich die Bandenmitglieder regelmäßig nicht persönlich kennen und nur über ihre Nicknamen/Pseudonyme kommunizieren (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2012 - 2 StR 398/11, Rz. 10; BGH, Urteil vom 16.06.2005 - 3 StR 492/04).

    Zudem ist es für den Bandenbegriff nicht erforderlich, im übergeordneten Bandeninteressen tätig zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2012 - 2 StR 398/11, Rz. 10; BGH, Beschluss vom 22.03.2001 - GSSt 1/00; BGH, Urteil vom 11.09.2003 - 1 StR 146/03).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
    Zudem ist es für den Bandenbegriff nicht erforderlich, im übergeordneten Bandeninteressen tätig zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2012 - 2 StR 398/11, Rz. 10; BGH, Beschluss vom 22.03.2001 - GSSt 1/00; BGH, Urteil vom 11.09.2003 - 1 StR 146/03).
  • BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

    Auszug aus LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
    Dem steht auch nicht entgegen, dass es zumindest bei TGE das Zugangshindernis des anfänglichen und monatlichen Postens kinderpornographischer Schriften gab, da es sich dabei um ein bloßes Scheinhindernis für pädophile Nutzer handelt, die regelmäßig im Besitz entsprechender Dateien sind oder sich diese beschaffen können (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 12ff, zum Hang zum Sammeln und Aufbewahren bei Menschen mit pädophiler Neigung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.08.2014 - 2 BvR 200/14, Rz. 22).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
    Bei Aufruf einer im Internet befindlichen Datei wird diese regelmäßig im Cache-Speicher der Festplatte gespeichert, wodurch der Nutzer daran Besitz erlangt, sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist, da es ihm möglich ist, diese jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 15ff; BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 1 StR 430/06).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Auszug aus LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
    Unschädlich ist, dass sich die Bandenmitglieder regelmäßig nicht persönlich kennen und nur über ihre Nicknamen/Pseudonyme kommunizieren (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2012 - 2 StR 398/11, Rz. 10; BGH, Urteil vom 16.06.2005 - 3 StR 492/04).
  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
    Denkbare, nur erhoffte positive Veränderungen - etwa infolge des Strafvollzuges - bleiben daher regelmäßig der im Rahmen der dem Vollzug der Sicherungsverwahrung vorangehenden erneuten Begutachtung einhergehenden Entscheidung nach § 67c StGB darüber vorbehalten, ob der Zweck der Maßregel die weitere Unterbringung des Angeklagten noch erfordert - (vgl. etwa BGH, NStZ 2009, 27 f.).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
    Zudem ist es für den Bandenbegriff nicht erforderlich, im übergeordneten Bandeninteressen tätig zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2012 - 2 StR 398/11, Rz. 10; BGH, Beschluss vom 22.03.2001 - GSSt 1/00; BGH, Urteil vom 11.09.2003 - 1 StR 146/03).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Auszug aus LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
    Suzanna & Nastya [re-uploaded 1/11].
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