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   LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16   

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LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16 (https://dejure.org/2017,40700)
LG Limburg, Entscheidung vom 09.06.2017 - 2 O 197/16 (https://dejure.org/2017,40700)
LG Limburg, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - 2 O 197/16 (https://dejure.org/2017,40700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Aufklärungspflicht über Vorbenutzung eines "jungen" Gebrauchtwagens als Mietwagen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 812 BGB, § 142 BGB, § 123 BGB, § 124 BGB
    Jedenfalls ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler muss vor Kaufvertragsschluss über die Mietwageneigenschaft eines Gebrauchtwagens aufklären, da es sich insofern um einen preisbildenden Faktor handelt. Der Verkäufer kann sich insofern auch regelmäßig nicht auf einen den ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Jahreswagen - auf vorheriges Leben als Mietwagen ist hinzuweisen!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mietwageneigenschaft eines Gebrauchtwagens als aufklärungspflichtige Tatsache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Käufer von Mietfahrzeugen: Rückgabe des Fahrzeugs möglich

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mietwageneigenschaft eines Fahrzeugs darf nicht verschwiegen werden - Gericht: Vorsätzliche Täuschung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Kiel, 03.10.2014 - 107 C 135/13

    Beschaffenheitsvereinbarung und Aufklärungspflicht beim Kaufvertrag über einen

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    Sofern hiergegen mitunter eingewandt wird, die vorgenannte Befürchtung am Markt, ein Mietwagen werde weniger pfleglich behandelt, sei ohne objektiven Nachweis (LG Kaiserslautern, NJW-RR 2010, 634, 635 [LG Kaiserslautern 25.03.2009 - 2 O 498/08] ; AG Kiel, Urt. v. 03.10.2014 - 107 C 135/13 Rn. 17, 20), so ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Mietwageneigenschaft gleichwohl einen preisbildender Faktor darstellt.

    So erkennt denn auch diese Gegenmeinung an, dass ehemalige Mietfahrzeuge geringer bewertet werden, als vergleichbare Fahrzeuge ohne vorherige Nutzung als Mietfahrzeug (LG Kaiserslautern, NJW-RR 2010, 634, 635 [LG Kaiserslautern 25.03.2009 - 2 O 498/08] ; AG Kiel, Urt. v. 03.10.2014 - 107 C 135/13 Rn. 20).

  • LG Kaiserslautern, 25.03.2009 - 2 O 498/08

    Unerheblichkeit des Mangels eines Jahreswagens bei einem Reparaturaufwand von ca.

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    Sofern hiergegen mitunter eingewandt wird, die vorgenannte Befürchtung am Markt, ein Mietwagen werde weniger pfleglich behandelt, sei ohne objektiven Nachweis (LG Kaiserslautern, NJW-RR 2010, 634, 635 [LG Kaiserslautern 25.03.2009 - 2 O 498/08] ; AG Kiel, Urt. v. 03.10.2014 - 107 C 135/13 Rn. 17, 20), so ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Mietwageneigenschaft gleichwohl einen preisbildender Faktor darstellt.

    So erkennt denn auch diese Gegenmeinung an, dass ehemalige Mietfahrzeuge geringer bewertet werden, als vergleichbare Fahrzeuge ohne vorherige Nutzung als Mietfahrzeug (LG Kaiserslautern, NJW-RR 2010, 634, 635 [LG Kaiserslautern 25.03.2009 - 2 O 498/08] ; AG Kiel, Urt. v. 03.10.2014 - 107 C 135/13 Rn. 20).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    Ein Jahreswagen wird nämlich als ein Gebrauchtfahrzeug aus erster Hand definiert, welches von einem Werksangehörigen ein Jahr lang ab der Erstzulassung gefahren worden ist (BGH, NJW 2006, 2694 [BGH 07.06.2006 - VIII ZR 180/05] Rn. 8 [BGH 07.06.2006 - VIII ZR 180/05] ).

    Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Definition eines Jahreswagens ergibt sich vielmehr, dass ein Mietwagen nicht als Jahreswagen verstanden werden kann (vgl. BGH, NJW 2006, 2694 [BGH 07.06.2006 - VIII ZR 180/05] Rn. 8 [BGH 07.06.2006 - VIII ZR 180/05] ).

  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68

    Tachomanipulation - § 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    c) Den Käufer trifft bei einer nicht verschuldeten Verschlechterung des Fahrzeugs im Falle der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach Arglistanfechtung keine Wertersatzpflicht für den geringeren Wert des Fahrzeugs (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.1970 - VII ZR 130/68).

    Den Käufer trifft bei einer nicht verschuldeten Verschlechterung des Fahrzeugs im Falle der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach Arglistanfechtung keine Wertersatzpflicht für den geringeren Wert des Fahrzeugs (BGH, Urt. v. 08.01.1970 - VII ZR 130/68).

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    Dafür, dass die Klägerin den vorgenannten Ersatzanspruch wegen des Hagelschadens nicht abtreten könnte (vgl. BGH, NJW 2015, 1748 [BGH 25.03.2015 - VIII ZR 38/14] ), ist nichts ersichtlich.
  • OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 1 U 75/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mietwagen als "Jahreswagen";

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    Kunden gehen davon aus, dass ein solches Fahrzeug einer stärkeren Abnutzung unterlag, da die zahlreichen Nutzer von Mietwagen aufgrund der nur kurzen und einmaligen Nutzung regelmäßig weniger pfleglich mit einem Fahrzeug umgehen, als Eigentümer oder Leasingnehmer, welche einen längerfristigen Nutzungshorizont haben (OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 [OLG Stuttgart 31.07.2008 - 19 U 54/08] ; OLG Oldenburg, Urt. v. 16.09.2010 - 1 U 75/10 Rn. 22 ff.; Staudinger/Annemarie Matusche-Beckmann (2013) BGB § 434, Rn. 222; Pammler in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 434 BGB, Rn. 219).
  • OLG Stuttgart, 13.05.1997 - 10 U 209/96

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages bgzl. Lastzüge u.a. wegen

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    Selbst bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit gilt im Falle des Annahmeverzugs (dazu u. V.) wegen § 300 Abs. 1 BGB dasselbe (OLG Stuttgart, Urt. v. 13.05.1997 - 10 U 209/96).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    Ein Rechtsirrtum über die Aufklärungspflicht kann den Vorsatz ausschließen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08 - Rn. 43).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08

    Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht über eine Vorbenutzung als Mietwagen

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    Kunden gehen davon aus, dass ein solches Fahrzeug einer stärkeren Abnutzung unterlag, da die zahlreichen Nutzer von Mietwagen aufgrund der nur kurzen und einmaligen Nutzung regelmäßig weniger pfleglich mit einem Fahrzeug umgehen, als Eigentümer oder Leasingnehmer, welche einen längerfristigen Nutzungshorizont haben (OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 [OLG Stuttgart 31.07.2008 - 19 U 54/08] ; OLG Oldenburg, Urt. v. 16.09.2010 - 1 U 75/10 Rn. 22 ff.; Staudinger/Annemarie Matusche-Beckmann (2013) BGB § 434, Rn. 222; Pammler in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 434 BGB, Rn. 219).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16
    Gleichwohl ist der Verkäufer verpflichtet, deren Unfallwageneigenschaft zu offenbaren (st. Rspr.: s. nur BGH, NJW 1982, 1386 [BGH 03.03.1982 - VIII ZR 78/81] ).
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