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   LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17   

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https://dejure.org/2017,26475
LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17 (https://dejure.org/2017,26475)
LG Limburg, Entscheidung vom 19.07.2017 - 1 Qs 93/17 (https://dejure.org/2017,26475)
LG Limburg, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 1 Qs 93/17 (https://dejure.org/2017,26475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 102 Alt. 1 StPO, § 81b Alt. 1 StPO
    Die Durchsuchung beim Beschuldigten ist zulässig, um ihn zur Aufnahme von Lichtbildern für die Durchführung des Strafverfahrens zu ergreifen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Durchsuchung zur Aufnahme von Lichtbildern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

    Auszug aus LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17
    Es müssen ein Verhalten oder sonstige Umstände geschildert werden, die - wenn sie erwiesen sein sollten - diese zentralen Tatbestandsmerkmale erfüllen (BVerfG NJW 2007, 1443 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05] ; Bruns in: KK-StPO, 7. Aufl., § 105 Rn. 4).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17
    Für die Durchsuchung nach §§ 102, 105 StPO ist zu verlangen, dass die Anordnung den Rahmen, die Grenzen und das Ziel der Durchsuchung definiert (BVerfG, NJW 1997, 2165 [BVerfG 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92] ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17
    Insbesondere bei Durchsuchungen von Wohn-, Geschäfts- oder Redaktionsräumen ist schon wegen des Gewichts des Eingriffs in das Grundrecht des Art. 13 Abs. 1 GG sowie des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ein Rechtsschutzinteresse des Beschuldigten für eine auch nachträgliche Beschwerdeentscheidung grundsätzlich zu bejahen (vgl. nur BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ; BVerfG NStZ 1998, 583 [BVerfG 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96] ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17
    Insbesondere bei Durchsuchungen von Wohn-, Geschäfts- oder Redaktionsräumen ist schon wegen des Gewichts des Eingriffs in das Grundrecht des Art. 13 Abs. 1 GG sowie des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ein Rechtsschutzinteresse des Beschuldigten für eine auch nachträgliche Beschwerdeentscheidung grundsätzlich zu bejahen (vgl. nur BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ; BVerfG NStZ 1998, 583 [BVerfG 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96] ).
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