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LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 102 Alt. 1 StPO, § 81b Alt. 1 StPO
Die Durchsuchung beim Beschuldigten ist zulässig, um ihn zur Aufnahme von Lichtbildern für die Durchführung des Strafverfahrens zu ergreifen. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer Durchsuchung zur Aufnahme von Lichtbildern
Verfahrensgang
- AG Limburg, 23.05.2017 - 55 Gs 6 Js 4833/17
- LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders …
Auszug aus LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17
Es müssen ein Verhalten oder sonstige Umstände geschildert werden, die - wenn sie erwiesen sein sollten - diese zentralen Tatbestandsmerkmale erfüllen (BVerfG NJW 2007, 1443 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05] ;… Bruns in: KK-StPO, 7. Aufl., § 105 Rn. 4). - BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17
Für die Durchsuchung nach §§ 102, 105 StPO ist zu verlangen, dass die Anordnung den Rahmen, die Grenzen und das Ziel der Durchsuchung definiert (BVerfG, NJW 1997, 2165 [BVerfG 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92] ). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von …
Auszug aus LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17
Insbesondere bei Durchsuchungen von Wohn-, Geschäfts- oder Redaktionsräumen ist schon wegen des Gewichts des Eingriffs in das Grundrecht des Art. 13 Abs. 1 GG sowie des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ein Rechtsschutzinteresse des Beschuldigten für eine auch nachträgliche Beschwerdeentscheidung grundsätzlich zu bejahen (vgl. nur BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ; BVerfG NStZ 1998, 583 [BVerfG 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96] ). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus LG Limburg, 19.07.2017 - 1 Qs 93/17
Insbesondere bei Durchsuchungen von Wohn-, Geschäfts- oder Redaktionsräumen ist schon wegen des Gewichts des Eingriffs in das Grundrecht des Art. 13 Abs. 1 GG sowie des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ein Rechtsschutzinteresse des Beschuldigten für eine auch nachträgliche Beschwerdeentscheidung grundsätzlich zu bejahen (vgl. nur BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ; BVerfG NStZ 1998, 583 [BVerfG 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96] ).