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   LG Limburg, 30.08.2021 - 1 OH 3/21   

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LG Limburg, 30.08.2021 - 1 OH 3/21 (https://dejure.org/2021,55824)
LG Limburg, Entscheidung vom 30.08.2021 - 1 OH 3/21 (https://dejure.org/2021,55824)
LG Limburg, Entscheidung vom 30. August 2021 - 1 OH 3/21 (https://dejure.org/2021,55824)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 19 W 30/21

    Keine Beschwerde gegen Verwertungsanordnung nach § 411a ZPO

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 22.09.2021 gegen den Verwertungsbeschluss gem. § 411a ZPO der 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 30.08.2021, Aktenzeichen 1 OH 3/21, in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 08.10.2021, Aktenzeichen 1 OH 3/21, wird als unzulässig verworfen.

    Mit Beschluss vom 29.06.2020, Aktenzeichgen 1 OH 3/21, (Bl. 84 d. A.), auf den wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird, hat das Landgericht die Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zu den durch den Antragsteller zu 1) aufgeworfenen Fragen angeordnet, und zwar durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

    Auf Anregung (und ausdrücklichen Antrag) der Antragsgegner und nach Gewährung rechtlichen Gehörs durch Verfügung vom 11.08.2021 (Bl. 115 d. A) auf die beabsichtigte Verwertungsanordnung gem. § 411a ZPO hat das Landgericht - ungeachtet eines ausdrücklichen Widerspruchs des Antragsstellers zu 1) vom 22.07.2021 (Bl. 109 d. A.) mit Beschluss vom 30.08.2021, Aktenzeichen 1 OH 3/21, (Bl. 122 d. A.) - unter teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 29.06.2020 - gem. § 411a ZPO die Verwertung des im Ermittlungsverfahren (Az. ...) eingeholten Sachverständigengutachtens des A vom 07.02.2020 (Bl. 39 SB) angeordnet.

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