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LG München I, 07.10.2004 - 7 O 6119/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
DAX wettbewerbsrechtlich geschützt
- archive.org (Pressemitteilung)
DAX darf nur dort drinnen sein, wo auch DAX draufsteht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
DAX darf nur dort drinnen sein, wo auch DAX draufsteht
Wird zitiert von ...
- BPatG, 22.02.2005 - 33 W (pat) 74/03
Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer Wortmarke unter Heranziehung aller …
Ergänzend verweist die Widersprechende auf das von ihr vorgelegte Urteil des Landgerichts München I vom 7.10.2004 (7 O 6119/04), in dem unter ausführlicher Darstellung der Berechnungsweise des Index festgestellt worden ist, dass die unter der Bezeichnung "DAX" angebotenen Börseninformationen als Dienstleistungen wettbewerbliche Eigenart aufwiesen, dem wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz gemäß § 4 Nr. 9 UWG unterfielen und dass sich mit dem Index " DAX", dem in der Bevölkerung ein "fast amtlicher Charakter" beigemessen werde und der in der Vergangenheit eine fast monopolartige Stellung erlangt habe, bekanntermaßen ein guter Ruf der Widersprechenden auf dem Börsenmarkt verbinde.Zu den Einzelleistungen bei der Erstellung des Aktienindex gehören zunächst die Entwicklung, Überwachung und Beachtung eines Regelwerks, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Index als Auswahlindex ausschließlich die größten und umsatzstärksten deutschen börsennotierten Aktienwerte ("Blue Chips") abbildet (vgl. LG München I vom 7. Oktober 2004 (7 O 6119/04)).