Rechtsprechung
LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- filesharing-rechtsanwalt.de
§ 101 UrhG
Das gewerbliche Ausmaß als Grundlage für den Auskunftsanspruch ist weit auszulegen - openjur.de
Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches Ausmaß einer Rechtsverletzung bei Download-Angebot urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 101 UrhG
Filesharing - Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung länger als in der aktuellen Verwertungsphase - urheberrecht.org (Kurzinformation)
Wer ein Werk in uneingeschränkter Qualität zum Download anbietet handelt in gewerblichem Ausmaß
- heise.de (Pressebericht, 20.07.2011)
Auskunftsanspruch bei illegalem Filesharing weit gefasst
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Gewerbliches Ausmaß bereits beim Bereitstellen zum Download
- spielerecht.de (Rechtsprechungsübersicht)
Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Filesharing: Darf der Internetprovider Nutzungsdaten an Filmfirmen herausgeben?
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Gewerbliches Ausmaß bei Angebot von Musiktiteln mit uneingeschränkter Qualität
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Musikindustrie erhält einen weitgehenden Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
Besprechungen u.ä. (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)
Filesharing-Abmahnung: Gewerbliches Ausmaß bei uneingeschränkter digitaler Qualität
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing: Wer ein Werk in uneingeschränkter Qualität zum Download anbietet handelt in gewerblichem Ausmaß
- 123recht.net (Kurzanmerkung)
Aktuelle Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG
Verfahrensgang
- LG München I, 24.01.2011 - 7 O 1310/11
- LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11
- OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
Papierfundstellen
- ZUM 2011, 762
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Alles kann besser werden
Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld…, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.;… im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei …
Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld…, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.;… im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
- OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen
Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen (LG München I, Beschl. v. 12. Juli 2011 - 7 O 1310/11, vgl. BeckRS 2011, 18774).
- OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
Begriff der Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG
Die abweichende Auffassung des Landgerichts (Beschluss vom 12.7.2011 - 7 O 1310/11) und Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11; das Bereitstellen umfangreicher Mitschnitte eines Kinofilms über das Internetvideoportal YouTube nicht als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ansehend dagegen Beschluss vom 17.11.2011 - 29 U 3496/11) berücksichtigt - nach Ansicht des Senats - bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen zu wenig das legitime Interesse der Anschlussinhaber am Schutz ihrer Privatsphäre gegenüber dem Interesse der Tonträgerhersteller an einer Aufklärung von Rechtsverletzungen, wenn deren wirtschaftliches Gewicht (die in der Summe nicht unerheblich sein mag) und subjektiver Unrechtsgehalt in dem vom Anschlussinhaber (nicht notwendig schuldhaft) veranlassten Einzelfall gering erscheint. - OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch in Kenntnis der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11) und des Landgerichts München (Beschluss vom 12.7.2011 - 7 O 1310/11) fest, wonach das öffentliche Zugänglichmachen einer geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse ihrer Art nach stets eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß darstellt, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedarf. - OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch in Kenntnis der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11) und des Landgerichts München (Beschluss vom 12.7.2011 - 7 O 1310/11) fest, wonach das öffentliche Zugänglichmachen einer geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse ihrer Art nach stets eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß darstellt, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedarf.