Rechtsprechung
LG München I, 15.11.2018 - 22 O 9332/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Darlehensvertrag, Widerruf, Leistungen, Widerrufsfrist, Kaufvertrag, Darlehensnehmer, Widerrufsrecht, Vertragsschluss, Annahmeverzug, Widerrufsbelehrung, Vertragsurkunde, Verbraucher, Pflichtangaben, Beschaffenheit, Treu und Glauben, verbundener Vertrag, kein Anspruch
Verfahrensgang
- LG München I, 15.11.2018 - 22 O 9332/18
- OLG München, 19.02.2019 - 5 U 4493/18
- BGH, 25.08.2020 - XI ZR 116/19
Wird zitiert von ...
- OLG München, 19.02.2019 - 5 U 4493/18
Widerruf
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 15.11.2018, Aktenzeichen 22 O 9332/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 15.11.2018, Aktenzeichen 22 O 9332/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.